Diskussion um Kassenleistungen: Ende der Homöopathie-Erstattung in Sicht?
In der Ampel-Koalition formiert sich parteiübergreifender Konsens darüber, homöopathische Mittel nicht länger aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, positioniert sich eindeutig gegen die Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen, vor allem angesichts der Einsparungen bei essenziellen Medikamenten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teilt diese Meinung und strebt einen Paradigmenwechsel an, der in den parlamentarischen Beratungen erörtert werden soll. Laut Lauterbach sollten nur Leistungen vergütet werden, die eine nachweisbare Wirksamkeit besitzen, was bei Homöopathie nicht der Fall sei.
Während die SPD-Fraktion sich noch nicht explizit festgelegt hat, signalisiert deren gesundheitspolitische Sprecherin Baehrens eine gründliche Prüfung des kommenden Gesetzentwurfs. Die Grünen zeigen sich gespalten, wobei einige Stimmen wie die von Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha, die Effektivität aus Sicht der Patientenerfahrung betonen und die vergleichsweise geringen Kosten hervorheben.
Diese Debatte findet vor dem Hintergrund eines wissenschaftlichen Konsenses statt, der keinerlei Wirkung der Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus feststellen konnte. Homöopathische Arzneimittel, die auf stark verdünnten pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Substanzen beruhen, verursachten im Jahr 2021 Kosten von etwa 7 Millionen Euro, während für anthroposophische Mittel fast 15 Millionen ausgegeben wurden.
Obwohl Lauterbachs aktueller Gesetzentwurf keine Kürzungen bei homöopathischen Mitteln vorsieht, könnte der Bundestag diese im Rahmen seiner Beratungen durchsetzen, was von der FDP befürwortet wird. Ullmann betont hierbei: Die Homöopathie soll nicht verboten werden, sondern vielmehr sollen die Kosten nicht mehr von der Solidargemeinschaft getragen werden. (eulerpool-AFX)