Digitaler Handel: dm im Visier der Wettbewerbshüter
Der Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten über die Website von dm hat die deutschen Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Die Wettbewerbszentrale lässt juristisch prüfen, ob der Versand über die Internetseite der Drogeriemarktkette in Einklang mit dem Arzneimittel- und Apothekenrecht steht. Die Medikamentenlieferung erfolgt über eine tschechische Versandapotheke, die zu einer dm-Konzerngesellschaft gehört. Insbesondere die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Online-Shop angeboten werden dürfen, der hauptsächlich alltägliche Konsumgüter verkauft, steht im Fokus der Kritik.
Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe hat den Erhalt einer entsprechenden Klage bestätigt, jedoch keine weiteren Details zum Inhalt preisgegeben. Die Wettbewerbszentrale unterstreicht, dass eine ähnliche Konstellation in einem stationären Laden, mit einer „Apothekenecke“ innerhalb einer Drogerie, unzulässig wäre und dies auch im Online-Bereich so gehandhabt werden müsse. Diese Sicht wird durch die Einschätzung untermauert, dass das Modell von dm gegen apothekenrechtliche Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln verstößt, da eine wirtschaftliche Verbindung zu einer deutschen Apotheke auf diese Weise nicht zulässig wäre.
Sebastian Bayer, Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung bei dm, äußerte, dass die Drogeriemarktkette bislang nicht über die Klage informiert worden sei. Man habe jedoch im Dezember fristgerecht auf eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale reagiert; seitdem sei keine weitere Kommunikation erfolgt. Experten sehen in diesem Verfahren eine weitreichende Bedeutung, da es die grundsätzliche Organisation der Arzneimittelversorgung in Deutschland infrage stellt.

