
Der Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten über die Website von dm hat die deutschen Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Die Wettbewerbszentrale lässt juristisch prüfen, ob der Versand über die Internetseite der Drogeriemarktkette in Einklang mit dem Arzneimittel- und Apothekenrecht steht.
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