Digitale Teilhabe: Internetanbieter verpflichtet, entlegenem Haushalt Breitbandzugang zu gewährleisten

In einem bemerkenswerten Zug zur Stärkung der digitalen Teilhabe in Deutschland hat die Bundesnetzagentur einen Meilenstein gesetzt: Zum ersten Mal wurde ein Internetdienstanbieter angewiesen, einem abgelegenen Haushalt in Niedersachsen Zugang zum World Wide Web zu verschaffen. Ein entsprechender Bescheid wurde vom Regulierer zugestellt, um die Versorgungslücke zu schließen und den Anspruch auf schnelles Internet durchzusetzen.

Dieses Recht, das als Antwort auf die zunehmende Bedeutung des Internets für den Alltag am Ende des Jahres 2021 in Kraft trat, zielt darauf ab, auch den Landbewohnern ein Mindestmaß an Konnektivität zu sichern. Angebotene Leistungen müssen dabei Mindeststandards von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit im Upload aufweisen und dürfen eine Latenz von 150 Millisekunden nicht überschreiten. Während diese Werte für viele Nutzer als niedrig erscheinen mögen, markieren sie für andere eine signifikante Verbesserung zur aktuellen Versorgung.

Die Kosten für die Anbindung müssen dabei für die Betroffenen erschwinglich bleiben. Die Bundesnetzagentur interpretiert dies mit einer monatlichen Preisobergrenze von rund 30 Euro. Mit dem nun erlassenen Bescheid wurde ein klares Signal an die Branche gesendet, dass die Versorgungslücken aktiv geschlossen werden sollen. Angesichts von etwa 400.000 unterversorgten Haushalten im Land und rund 130 laufenden Beschwerdeverfahren könnte dieser erste Schritt symbolträchtig für eine Reihe weiterer Maßnahmen stehen. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 11.03.2024 · 19:17 Uhr
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