Die Stiftung «Flucht, Vertreibung, Versöhnung»
Zweck der Stiftung ist es, «im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten».
Laut Gesetz soll die Stiftung eine Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert betreiben und Einzelausstellungen zu speziellen Themen erarbeiten. Dazu werden in den nächsten Jahren für etwa 14 Millionen Euro zwei Etagen im Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin hergerichtet. Die Stiftung soll ferner mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.
Das Gesetz schreibt als Gremien einen Stiftungsrat und einen wissenschaftlichen Beraterkreis vor. Für den 13-köpfigen Stiftungsrat kann der Bund der Vertriebenen drei Mitglieder vorschlagen, hat aber bisher nur zwei benannt. Der Bundestag kann zwei Mitglieder benennen und das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und der Kulturstaatsminister je eines; auch die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden können je ein Mitglied benennen. «Die benannten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch die Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt», heißt es im Gesetz. Mitglieder kraft Amtes sind außerdem der Präsident der Stiftung «Deutsches Historisches Museum» und der Präsident der Stiftung «Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland».