Die Forderungen aus dem Europaparlament zum Brexit

Brüssel (dpa) - Ohne die Zustimmung des Europaparlaments kann es kein Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU geben. Spitzenvertreter des Europaparlaments haben bereits wenige Stunden nach dem Eintreffen des Brexit-Antrags Forderungen zu den nun beginnenden Verhandlungen veröffentlicht. Ein Überblick:

- Großbritannien muss bis zum Brexit allen als EU-Mitglied eingegangenen Verpflichtungen nachkommen

- Großbritannien darf bis zum EU-Austritt keine Verhandlungen über bilaterale Handelsabkommen beginnen

- Großbritannien darf nach dem EU-Austritt nicht mehr von den gleichen Vorteilen profitieren wie die Mitgliedstaaten

- Eine Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt ist nur dann möglich, wenn Großbritannien die vier Grundfreiheiten einhält - nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital; zudem müsste Großbritannien weiter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes akzeptieren

- Großbritannien muss alle finanziellen Verpflichtungen einhalten

Das EU-Parlament muss voll an den Austrittsverhandlungen beteiligt werden

- Verhandlungen über die Zeit nach dem Brexit dürfen erst dann starten, wenn es in den Verhandlungen über das Austrittsabkommen substanziellen Fortschritt gibt

- In dem Austrittsabkommen muss nach Ansicht des Europaparlaments geklärt werden: a) wie hoch die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens sind, b) wo künftig die EU-Außengrenze verläuft, c) was mit den internationalen Verpflichtungen ist, die Großbritannien über die EU-Mitgliedschaft eingegangen ist, d) dass die Rechtssicherheit für Unternehmen sichergestellt ist, f) dass der EuGH für die Klärung von offenen Fragen zum Austrittsabkommen zuständig ist

- Es darf in den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen keine Abmachungen geben, die zum Beispiel eine fortgesetzte Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen mit der zukünftigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit verknüpfen

- Eine enge Zusammenarbeit mit Großbritannien darf es nur dann weiter geben, wenn sich das Vereinigte Königreich weiter an grundlegende EU-Standards hält - zum Beispiel in Bereichen wie Umweltschutz und Kampf gegen Steuerhinterziehung

- Es darf keine Abmachungen geben, die zum Beispiel der britischen Finanzbranche einen bevorzugten Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumen

- Wenn Großbritannien sich weiter an Wissenschaftsprojekten oder an Stundentenaustauschprogrammen beteiligen will, muss es dafür zahlen

- Sollte es nach dem EU-Austritt eine Übergangszeit geben, muss in dieser bei Streitigkeiten die Rechtsprechung des EuGH gelten

Über die in Form eines Resolutionsentwurfs veröffentlichten Forderungen soll in der kommenden Woche bei einer Vollversammlung des Parlaments abgestimmt werden. Dass sie angenommen wird, gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher.

EU / Brexit / Großbritannien
30.03.2017 · 16:40 Uhr
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