Die digitale Dämmerung
Änderung bei Arbeitsverträgen gilt ab sofort

Die digitale Dämmerung

Klingenberg, 18.04.2024 (PresseBox) -

Deutschlands verzögerter Kampf gegen bürokratische Langsamkeit:
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Durch dieses Gesetz ändern sich einige Vorschriften, die Vertragsabschlüsse betreffen. Auch Arbeitsverträge können in Zukunft einfacher unterzeichnet werden.

Unternehmen profitieren finanziell, Privatpersonen durch weniger Zeitaufwand. Durch das Gesetz werden Aufbewahrungsfristen verkürzt, aber auch Schriftformerfordernisse reduziert und einige bürokratische Prozesse dürfen nun digital stattfinden, wie das Bundesministerium der Justiz bekannt gibt. Darunter fällt auch eine Änderung bei Arbeitsverträgen, die ab sofort in Kraft tritt.

Last-Minute-Änderung betrifft Arbeitsverträge

Schriftformerfordernisse sollen, soweit sachgerecht, zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, heißt es nun im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet, dass keine handschriftliche Unterschrift mehr für bestimmte Dokumente benötigt wird. Auch digitale Dokumente, beispielsweise per E-Mail, sind gültig. Der Arbeitsvertrag ist künftig auch digital gültig.

Arbeitsverträge unterliegen einigen Richtlinien, die ihre Gültigkeit bestimmen.

Zu Zeiten als Arbeitsverträge Schriftformerfordernisse erfüllen mussten, ist nach dem BGB § 126 vorgeschrieben, dass eine „Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss“. Bei der Textform aber muss laut BGB§126b nur „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.“

Das Nachweisgesetz regelt die Bedingungen für Arbeitsverhältnisse.

Eben dort soll die Schriftform nun durch die Textform ersetzt werden. Das Justizministerium schreibt dazu: „Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält.“

Kündigung des Arbeitsvertrags:

Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte:

Demnach müssen Arbeitsverträge nicht mehr ausgedruckt und auf Papier unterschrieben werden, sondern sind auch gültig, wenn diese digital, beispielsweise per E-Mail übermittelt werden. Arbeitnehmer können aber selbstständig einen schriftlichen Nachweis über den Vertrag verlangen.

Ausbildung / Jobs
[pressebox.de] · 18.04.2024 · 16:48 Uhr
[0 Kommentare]
 
US-Schriftsteller Paul Auster gestorben
New York (dpa) - US-Schriftsteller Paul Auster, weltbekannt für seine scharfsinnigen und […] (01)
«Baby Reindeer» holt 22 Millionen Abrufe
Baby Reindeer von Richard Gadd, dem Erfinder und Hauptdarsteller, stand in der zweiten Woche mit 22 […] (00)
Hohe See, hohe Risiken: Altersschwäche globaler Frachtflotten
Ein Frachtschiff, das weit über sein empfohlenes Dienstalter hinaus im Einsatz ist, navigiert […] (02)
SteelSeries – Arctis Nova Pro-Serie bietet gleichzeitiges Spielen und mobiles Audio
SteelSeries, die Schöpfer der Arctis-Serie, der meistausgezeichneten Audio-Produktreihe im […] (00)
Zverev enttäuscht im Madrid-Achtelfinale - Struff knapp raus
Madrid (dpa) - Tennisspieler Alexander Zverev hat seine Hoffnungen auf einen dritten […] (00)
Kooparation bei der Entwicklung von Blight: Survival bekanntgeben
Haenir Studio und Behaviour Interactive geben ihre offizielle Partnerschaft bekannt, um […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
01.05.2024(Heute)
30.04.2024(Gestern)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News