Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte kommt – für mehr Transparenz
Hat das Deputatsmodell ausgedient? Bundesarbeitsministerium unterstützt das Recht von Lehrern auf Arbeitszeiterfassung
Saarbrücken, 21.10.2025 (PresseBox) - Die Zeiten ändern sich: Schon bald ist dieArbeitszeiterfassungauch in denSchulenverpflichtend. Hintergrund dieser Änderung ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums, die Lehrkräften das Recht zuspricht, dass ihre Arbeitszeiten erfasst werden. Das bringt tiefgreifende Veränderungen für die Kultusministerien, Verwaltungen, Schulleitungen und Lehrer mit sich, denn mit einem bloßen „Andocken“ einer Arbeitszeiterfassung an die bestehenden Systeme sei es nicht getan, sagt Bildungsstaatsekretär Mark Rackles.
In einem ausführlichen Bericht erläutert der Fachmann nicht nur den Handlungsdruck, der sich aus der Ministeriumsentscheidung für die Länder ergibt, sondern auch die Herausforderungen technischer und organisatorischer Art. Für Rackles steht fest, dass die Länder mehr tun müssen, als eine technische Zeiterfassungslösung einzuführen. Sie stehen vor der Aufgabe, das Deputatsmodell insgesamt zu ersetzen durch eine Jahresarbeitszeit, in der alle Tätigkeiten der Lehrkräfte erfasst und mit Zeitbudgets versehen werden.
Wie sich einedigitale Arbeitszeiterfassungerfolgreich umsetzen lässt, können sich die Schulen von der Wirtschaft abschauen. Hier hat man bereits langjährige Erfahrungen mit modernen Zeiterfassungs-Apps, wie beispielsweiseedtime, gesammelt. Eine Plattform wie edtime ist nicht nur einfach in der Implementierung und Handhabung, sondern lässt sich auch über Schnittstellen unkompliziert an andere Systeme anbinden. Schon heute setzen verschiedene Musikschulen und europäische Schulen bei der Arbeitszeiterfassung im Verwaltungsbereich auf edtime und könnten diese Vorgehensweise zukünftig sogar auf das Lehrerkollegium ausweiten.
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