Deutschland stärkt Schutz kritischer Infrastruktur: Kabinett beschließt "Kritis-Dachgesetz"
Deutschland unternimmt einen entscheidenden Schritt, um seine kritische Infrastruktur besser vor Bedrohungen zu schützen. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein sogenanntes "Kritis-Dachgesetz" beschlossen, der einheitliche Schutzmaßnahmen für wichtige Anlagen wie Energieversorger und Flughäfen vorsieht. Ziel ist es, das Land widerstandsfähiger gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen zu machen.
Die Betreiber sind verpflichtet, einen effektiven physischen Schutz ihrer Anlagen sicherzustellen sowie Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Vorfällen umzusetzen. Ein kürzlicher Vorfall in Berlin, bei dem ein Brandanschlag zu einem lokalen Stromausfall führte, verdeutlichte die Dringlichkeit solcher Maßnahmen.
Mit dem neuen Gesetz, das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeführt wird, werden einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring eingeführt. Die Betreiber müssen sich registrieren lassen und Pläne zur Erhöhung ihrer Resilienz erstellen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Das Gesetz umfasst zehn Sektoren, darunter Energie, Verkehr und Gesundheit. Nur große Einrichtungen, die über 500.000 Menschen versorgen, fallen unter die Regelungen. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, die den Schutz vor Cyberangriffen verstärkt, wird das Gesetz als Teil einer umfassenden Strategie zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit betrachtet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen fordern jedoch Nachbesserungen, insbesondere im Bereich IT-Schutz.
Der Entwurf zur NIS-2-Umsetzung wird ebenfalls vorangebracht und soll an diesem Donnerstag diskutiert werden. Diskutiert wird unter anderem das Vorhandensein von "Blacklists" und "Whitelists", um Unternehmen besser zu unterstützen, anstatt sie zur Einzelmeldung jeder neuen kritischen Komponente zu verpflichten.

