Deutschland kämpft weiter für höhere Spielzeugsicherheit
Bundesregierung legt im Streit zur Umsetzung der Spielzeug-Richtlinie Rechtsmittel ein

(lifepr) Berlin, 31.07.2014 - Die Bundesregierung hat Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Umsetzung der neuen europäischen Spielzeug-Richtlinie eingelegt. "Wir lassen nicht locker - unser Ziel ist es, die strengeren Grenzwerte für Schwermetall in Kinderspielzeug, die wir in Deutschland haben, beizubehalten. Der Schutz von Kindern vor gefährlichen Stoffen ist ein besonders hohes Gut. Für die Bewertung des Gesundheitsrisikos ist entscheidend, welche Belastungen tatsächlich beim Kind ankommen. Unsere guten wissenschaftlichen Argumente sehen wir durch den Verlauf des bisherigen Verfahrens nicht entkräftet", sagte Bundesminister Christian Schmidt in Berlin. Für die Bundesregierung ist weiterhin nicht akzeptabel, dass aufgrund der EU-Spielzeug-Richtlinie bei einigen Schwermetallen weniger strengere Grenzwerte gelten sollen als bislang in Deutschland zulässig.

Im Mai 2012 hatte Deutschland gegen die EU-Kommission geklagt, um die strengeren deutschen Grenzwerte beibehalten zu können. In seinem Urteil vom 14. Mai 2014 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dieser Klage nur in Teilen stattgegeben. Nach dem Urteil könnte Deutschland zwar seine strengeren Grenzwerte für Blei in Spielzeug beibehalten, müsste aber die bisher bestehenden Grenzwerte für Antimon, Arsen und Quecksilber auf ein aus deutscher Sicht niedrigeres Schutzniveau anpassen. In einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung und Gegenüberstellung hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt, dass die bestehenden Grenzwerte einen höheren Schutz gewährleisten als die neuen europäischen Grenzwerte.

Die Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren intensiv für sicheres Spielzeug ein und hatte in den Beratungen um die Spielzeug-Richtlinie wiederholt auf Verbesserungen gedrängt. Das Bundesministerium hatte deshalb beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin eine Reihe von Risikobewertungen für Spielzeug in Auftrag gegeben, um in Brüssel die Notwendigkeit von Verbesserungen der Sicherheit von Spielzeug zu untermauern.

Zum Urteil des EuG vom 14. Mai 2014:

http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/112-SC-Spielzeugrichtlinie.html

Grenzwerte für Spielzeug - Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):

http://www.bfr.bund.de/cm/343/vergleich-der-ableitung-der-bioverfuegbarkeits-und-migrationsgrenzwerte.pdf
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 31.07.2014 · 10:55 Uhr
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