Deutsch-italienisches Anwerbeabkommen: Eine Erfolgsgeschichte der Einwanderung

Vor fast sieben Jahrzehnten legte das deutsch-italienische Anwerbeabkommen den Grundstein für eine der bedeutendsten Migrationsbewegungen in der Geschichte Deutschlands. Heute, 70 Jahre später, sind noch immer Tausende der einstigen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter Teil der deutschen Gesellschaft. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtet, dass im Jahr 2024 rund 67.000 dieser Pioniere, die zwischen 1955 und 1973 einwanderten, in Deutschland leben.
Dieses Abkommen, geschlossen am 20. Dezember 1955, markierte den Beginn einer neuen Ära der Arbeitsmarktpolitik. Es zog Hunderttausende Italiener an, die sich von der aufstrebenden Wirtschaft in Deutschland erhofften, eine neue Existenz aufzubauen. Heute sind insgesamt etwa 650.000 Menschen mit italienischem Migrationshintergrund in Deutschland ansässig, was zeigt, wie tief die Wurzeln dieser ersten Einwanderungswelle reichen.
Von dieser Gruppe sind 72 Prozent selbst eingewandert, während 28 Prozent auf deutschem Boden geboren wurden – stumme Zeugen einer erfolgreichen Integration über Generationen hinweg. Etwa ein Viertel dieser Menschen erreichte Deutschland während der Anwerbezeit, die Jahre 1955 bis 1973 waren geprägt von einer beispiellosen Migrationsdynamik. Durchschnittlich leben die eingewanderten Italiener seit über drei Jahrzehnten in Deutschland.
Als Gründe für die Einwanderung wurden vor allem Arbeitsmöglichkeiten, Familientreffen und Bildungsstreben genannt. 2023 waren Italiener in Deutschland vor allem in der Gastronomie, bei der Speisezubereitung, in Reinigungsberufen sowie in der Metallbearbeitung tätig. Sie stellten etwa 0,9 Prozent der Erwerbstätigen im Land dar.
Italien suchte damals mit dem Abkommen dem hohen Arbeitslosendruck im Süden entgegenzuwirken, während Deutschland, beflügelt von einem wirtschaftlichen Aufschwung, dringend Arbeitskräfte benötigte. Dieses erste bilaterale Abkommen Deutschlands sollte später als Modell für ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern wie der Türkei, Griechenland und Spanien dienen und unterstreicht die Rolle des Anwerbeabkommens als Meilenstein in der Geschichte der Arbeitsmigration.

