Der Hitzewelle im Sommer trotzen – dank Wärmepumpe mit Kühlfunktion
Luft-Luft-Wärmepumpen auf dem Vormarsch

24. Juni 2025, 12:46 Uhr · Quelle: LifePR
Der Einsatz von Luft-Luft-Wärmepumpen bietet Hauseigentümern eine effiziente Möglichkeit, Sommerhitze zu kühlen und gleichzeitig Heizkosten zu sparen. Förderungen von bis zu 70 Prozent sind möglich, wenn die Wärmepumpe zu mehr als 50 Prozent als Heizung genutzt wird.

Hattersheim, 24.06.2025 (lifePR) - Der Sommer ist da und hat hohe Temperaturen im Gepäck. Neben vielen einerseits beliebten Sonnenstunden, sind oftmals wochenlang anhaltende Hitzewellen die Kehrseite der Medaille, denn die Hitze macht sich auch im Wohnraum deutlich bemerkbar. Das haben sich zahlreiche Hauseigentümer bereits zum Anlass genommen, ihre Immobilie mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe auszustatten. Diese lässt sich ideal im Sommer zum Kühlen nutzen.

Die Luft-Luft-Wärmepumpe ist nicht nur in der Lage zu heizen, sie kann auch die Raumluft kühlen. Nach dem „Kühlschrank“-Prinzip wird im Sommer die warme Luft im Innenraum nach Außen transportiert, im Winter wiederum wird der Kreislauf umgedreht. Die Wärmeübertragung funktioniert dabei über ein Kältemittel, das zwischen Inneneinheit und einer Außeneinheit zirkuliert.

„Die Sommer in Deutschland werden perspektivisch immer heißer. Hitzeperioden werden uns auch in Zukunft nicht erspart bleiben. Wer schlau ist, rüstet besser jetzt um auf eine Lösung, von der man sowohl im Sommer als auch im Winter profitieren kann. Das haben inzwischen einige Hausbesitzer erkannt. So haben wir bereits im ersten Halbjahr 2025 eine erhöhte Nachfrage für Förderanträge für eine Luft-Luft-Wärmepumpe verzeichnen können. Die Antragszahlen haben sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 verdreifacht“, so Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH.

Fördervoraussetzungen beachten und bis zu 70 Prozent Förderung einstreichen

Die Luft-Luft-Wärmepumpe muss zu mehr als 50 Prozent als Heizung genutzt werden, damit Hausbesitzer eine Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten. Die Außengeräte müssen auf der BAFA-Liste stehen, zugehörige Innengeräte müssen mittels EU-Label nachgewiesen werden, denn nur die Energieeffizienzklassen „A++“ und „A+++“ sind förderfähig. Nach Durchführung der Maßnahme müssen Hauseigentümer ihre Immobilie mit mindestens 65 Prozent durch Erneuerbare Energien zu beheizen.

Von der Beratung zu Voraussetzungen und K.O.-Kriterien, über den Förderantrag bis hin zum Abruf der Fördergelder – Um die maximale Fördersumme zu garantieren, steht Hauseigentümern dank langjährig bewährtem Fördermittelservice der febis Service GmbH ein Rundum-Sorglos-Paket für die allgemeine Heizungsoptimierung etwa für Wärmepumpen aller Art, Biomasse- und Solaranlagen, aber auch für die Bereiche Fenster, Türen, Fassade und Gebäudehülle zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: foerderdata.de

Förderhotline.: 06190 / 92 63 – 433

Bauen & Wohnen
[lifepr.de] · 24.06.2025 · 12:46 Uhr
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