Debatte über Terror-Listung der Revolutionsgarden gewinnt an Fahrt
In der Europäischen Union entfacht die aktuelle Lage im Iran die Debatte über eine mögliche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation neu. Die deutsche Bundesregierung tritt energisch für eine Einigung in dieser Frage ein. Ein Sprecher bekräftigte Berlins Unterstützung für die Aufnahme der Revolutionsgarden in das EU-Antiterror-Sanktionsregime.
Schon seit Jahren wird über die mögliche Einstufung der Revolutionsgarden diskutiert. Eine Entscheidung wird durch die notwendige Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erschwert, da diverse Länder bislang Bedenken hegten. Doch angesichts der jüngsten, brutalen Reaktion auf die Protestbewegung im Iran wächst der Druck auf die skeptischen Staaten. Die Revolutionsgarden spielen, angesichts ihrer Rolle als Elitestreitkräfte zur Verhinderung von Putschversuchen, eine zentrale Rolle bei der Unterdrückung der Unruhen.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 könnte als Rechtsgrundlage für die Listung herangezogen werden. Der Richterspruch deckte den Auftrag eines staatlichen iranischen Akteurs für einen gescheiterten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum auf, was zu einer Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung führte.
Bislang hieß es aus EU-Kreisen, dass ohne nationale Gerichtsentscheidungen oder Verbotsverfügungen derartige Listungen rechtlich nicht möglich seien. Bedenken gab es auch hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf das Atomabkommen mit Iran.
Der EU-Kommission zufolge wäre die Terror-Listung vornehmlich ein symbolischer Akt, da bereits bestehende Sanktionen gegen die Revolutionsgarden gelten. Vermögenswerte in der EU sind eingefroren und wirtschaftliche Ressourcen werden ihnen nicht zur Verfügung gestellt.

