Condor lässt sich im Rechtsstreit mit Lufthansa nicht beirren
Im anhaltenden Disput um Zubringerflüge gibt sich der Ferienflieger Condor trotz eines Rückschlags durch das Oberlandesgericht Düsseldorf kampfeslustig. Unter der Leitung von CEO Peter Gerber erwägt Condor nun rechtliche Schritte gegen das jüngste Urteil, welches den formellen Argumenten des Bundeskartellamts widersprach. Die marktdominante Stellung der Lufthansa in Deutschland steht dabei weiterhin im Zentrum der Auseinandersetzung.
Der Kartellsenat des OLG hob eine Verfügung aus 2022 auf und äußerte Bedenken über die Unvoreingenommenheit von Mitarbeitern der Kartellbehörde. Diese hatte seinerzeit angeordnet, dass Lufthansa Umsteiger von Condor zu günstigen Konditionen nach Frankfurt fliegen müsse. Die einstige Tochter der Lufthansa, die jetzt dem britischen Investor Attestor gehört, sieht sich nun im Wettbewerb mit der Lufthansa-Tochter Discover.
Condor und das Kartellamt begründeten ihre Forderungen mit der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa, doch das Gericht nahm hierzu keine Stellung. "Ist Lufthansa ein Marktbeherrscher, der den Wettbewerb beschränkt? Diese Frage bleibt offen", kritisierte Gerber. Lufthansa hingegen argumentiert, dass die Behauptungen des Kartellamts nun gegenstandslos seien. Seit Lufthansa die Dienstleistungen Ende 2024 endgültig eingestellt hat, kann Condor nicht mehr wie gewohnt auf Zubringerplätze zugreifen. Stattdessen nutzen nur noch 5 Prozent der Condor-Langstreckengäste einen Kurzflug der Lufthansa, im Gegensatz zu früheren über 20 Prozent.
In Reaktion darauf hat Condor einige Langstreckenverbindungen nach Nordamerika gestrichen und sein eigenes Netz nach Frankfurt erweitert, worauf jedoch logistische Beschränkungen einwirken. Lufthansa sieht hierin den Beweis, dass Condor nicht zwingend auf ihr Netz angewiesen sei und begrüßt, dass Condor nun auch heimische Flüge erweitert anbietet.
Das wirtschaftliche Ergebnis sieht Condor jedoch negativ. "Bestimmte Fernflüge können wir wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen", so Gerber. Das eigene Netzwerk wird im Winter um drei europäische Destinationen ausgebaut, während Lufthansa von über 300 Flughäfen Passagiere nach Frankfurt bringt. Als einziger deutscher Anbieter auf Langstrecken sieht sich Condor berechtigt, das Zubringernetz zu nutzen. Im Verfahren war Condor als Beigeladene beteiligt und kann daher rechtliche Maßnahmen wie eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof oder beim Kartellamt in Erwägung ziehen.

