Claudia Pechstein geht in Revision
Berlin (dpa) - Die Anwälte der gesperrten Eisschnelllauf- Olympiasiegerin Claudia Pechstein haben termingerecht heute beim Schweizer Bundesgericht eine Revisions-Schrift eingereicht. Ziel des Verfahrens ist es, das Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS aufzuheben und an das Gremium zur Neuverhandlung zurückzuweisen. Möglich ist ein solches Revisionsverfahren jedoch nur, wenn die Athletin Beweismittel vorlegen kann, die ihr im zurückliegenden CAS- Verfahren noch nicht zur Verfügung standen.