Chronologie: Die Kundus-Affäre
4. September 2009: Von der Bundeswehr angeforderte NATO-Flugzeuge bombardieren zwei von Taliban gekaperte Tanklaster. Das Verteidigungsministerium geht von «mehr als 50 getöteten Aufständischen» aus.
28. Oktober: Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird im Bundestag als neuer Verteidigungsminister vereidigt. Am selben Tag trifft der Untersuchungsbericht der NATO im Ministerium ein.
29. Oktober: Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sagt, nach unterschiedlichen Quellen seien bei dem Anschlag bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, möglicherweise auch Zivilisten.
5. November: Nach Angaben hochrangiger NATO-Offiziere hätte Bundeswehr-Oberst Georg Klein die Bombardierung der Tanklaster nicht anordnen dürfen.
6. November: Guttenberg nennt den Angriff «militärisch angemessen».
26. November: Guttenberg entlässt Generalinspekteur Schneiderhan und Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert. Der Minister begründet dies mit vorenthaltenen Informationen über dem Angriff.
27. November: Der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) übernimmt die Verantwortung für die interne Informationspolitik und erklärt seinen Rücktritt als Arbeitsminister.
2. Dezember: Zur Aufklärung der Kundus-Affäre beschließt der Verteidigungsausschuss des Bundestages seine Umwandlung in einen Untersuchungsausschuss. Er konstituiert sich am 16. Dezember.
3. Dezember: Guttenberg bezeichnet das Bombardement im Bundestag jetzt als «militärisch nicht angemessen». Neue Dokumente hätten ihn zur Korrektur seiner Meinung veranlasst.
16. Dezember: Schneiderhan wehrt sich gegen den Vorwurf, wichtige Akten und Berichte seien unterschlagen worden.
10. Februar 2010: Als erster Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss verteidigt Oberst Klein seine Entscheidung als «rechtmäßig».
9. März: Guttenberg sagt in einem Interview, er gehe nicht davon aus, dass ihm Informationen «vorsätzlich» vorenthalten wurden.
18. März: Im Kundus-Untersuchungsausschuss weisen Schneiderhan und Wichert den Vorwurf zurück, Unterlagen seien unterschlagen worden.
19. März: Die Bundesanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und seinen Flugleitoffizier wegen eines möglichen Verstoßes gegen des Völkerstrafgesetzbuch ein.
19. April: Die Ermittlungen gegen Klein und den zuständigen Offizier werden eingestellt. Zum Zeitpunkt des Luftangriffs hatten die beiden laut Bundesanwaltschaft keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten bei den Tanklastwagen.