CDU-Wirtschaftsflügel plant Einschränkung des Teilzeitrechts
Der Wirtschaftsflügel der CDU, vertreten durch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), hat einen Antrag vorgelegt, der das Recht auf Teilzeitarbeit erheblich beschränken soll. Der Vorschlag sieht vor, den Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch in Fällen besonderer Lebensumstände zu gewähren, wie etwa zur Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder bei berufsbegleitender Weiterbildung. Diese Pläne sorgten bereits im Vorfeld des CDU-Bundesparteitags im Februar für heftige Debatten, nachdem der 'Stern' erstmals darüber berichtete.
Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Widerstand gegen den sogenannten 'Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit'-Antrag kommt nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch aus den Reihen der SPD und sogar innerhalb der CDU selbst. Die bestehenden Regelungen sehen vor, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen ihre Arbeitszeit selbstständig reduzieren können, während Arbeitgeber Anträge nur in begründeten Fällen ablehnen dürfen.
Darüber hinaus plant die MIT, Sozialleistungen für Teilzeitkräfte künftig an strengere Bedingungen zu knüpfen, um die Belastung der Solidargemeinschaft zu vermindern. Die gegenwärtig hohe Teilzeitquote in Deutschland stößt auf Kritik, vor allem angesichts des Fachkräftemangels. Doch Kritiker wie Marcel Fratzscher warnen: Eine Beschneidung der Teilzeitrechte könne weitreichenden Schaden für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bedeuten.
Die SPD und der Sozialflügel der CDU plädieren stattdessen für Investitionen in Qualifizierung und verbesserte Rahmenbedingungen in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege, um die Attraktivität von Vollzeitarbeit zu steigern. Auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner äußerten sich kritisch zum Vorhaben der Wirtschaftsunion, während Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund das Vorhaben sowohl aus gleichstellungspolitischer als auch arbeitsmarktpolitischer Sicht ablehnt.

