CBD und E-Zigaretten müssen besser reglementiert werden

Genussdrogen sind heute beliebt wie eh und je. Das der Jugendschutz hier auf jeden Fall ein Auge drauf haben sollte und das natürlich auch von gesetzlicher Seite reglementierungen wichtig sind, ist dabei keine Neuigkeit. Neu sind hingegen verschiedene Dinge und Angebote, die gerade auf den Markt der Genussdrogen drängen oder sich bereits seit einiger Zeit dort etabliert haben und mit denen die Gesetzgebung in den letzten Jahren nicht immer ganz Schritt gehalten hat.
Alkohol und Tabak – die beiden größten Genussdrogen überhaupt
Selten war es so einfach, Alkohol und Tabak günstig zu kaufen wie heute. Dabei sind die rechtlichen Bestimmungen in Sachen Jugendschutz hier klar und werden heute zum Glück in den meisten Geschäften auch bestens eingehalten. Bleibt die Frage, wie es mit den Genussdrogen ist, die der Markt noch nicht seit Jahrzehnten kennt. Insbesondere sind hier E-Zigaretten und CBD zu nennen.
Komplizierte Rechtslage in allen Bereichen
Wie kompliziert dabei die Rechtslage tatsächlich ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Deutschland. Aus Nordrhein Westfalen um genau zu sein. Hier hat das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich entschieden, dass das Nichtraucherschutzgesetz nicht auf E-Zigaretten anwendbar sein. Rauchen am Arbeitsplatz mit einer E-Zigarette wäre damit in den meisten Fällen erlaubt – selbst die Nutzung einer E-Zigarette in Kneipen und Gaststätten wird nach diesem Urteil wieder ein Thema werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Münster etwas klargestellt, was viele Politiker und Jugendschützer in ganz Europa schon länger bemängeln: Es gibt keine klare Rechtslage für diese neuen Arten von Genussdrogen. Gleiches gilt im Übrigen für CBD Produkte. Hier ist ein Streit entbrannt, ob es sich bei diesen Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt oder ob hier ga Arzneimittel vorliegen, die einer Genehmigung bedürfen. Beide Seiten stehen auf dem Standpunkt, die Rechtslage wäre klar – konkrete Rechtsprechungen dazu gibt es bislang nicht.
Die Gefahren sind nicht von der Hand zu weisen
Auch wenn CBD Produkte nicht unbedingt mit klassischem Cannabis zu vergleichen sind, kann man sie doch ähnlich wie E-Zigaretten als eine Möglichkeit, in die Welt der Genussdrogen einzusteigen, betrachten. Das die Tatsache, dass dieser Einstieg nicht ausreichend reglementiert wird Gefahren birgt, ist nicht neu. Aus diesem Grund hat unlängst die Kantonsregierung im schweizer Kanton Thurgau festgestellt, dass die Jugend besser geschützt werden muss. Gefordert werden hier Reglementierungen, die das Rauchen von CBD-Produkten und von E-Zigaretten erst ab 18 legal machen.
Wie man es anpackt ist eine Frage des Standpunkts
Natürlich haben die Verbände und Lobbyisten mit den entsprechenden wirtschaftlichen Interessen im Hintergrund kein Interesse an einem solchen Verbot für Jugendliche unter 18. Die Reglementierung erscheint, vor allem im Hinblick auf E-Zigaretten auch relativ hart, vergleicht man beispielsweise das in Deutschland geltende Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahren. Das die absolute rechtliche Grauzone die hier in Europa herrscht aber angegangen werden muss, ist nicht zu leugnen. Das Thema Raucherschutz am Arbeitsplatz mag sich im Fall einer E-Zigarette mit einem geöffneten Fenster im Büro erledigen lassen. Das Thema Jugendschutz hingegen ist weder in Sachen E-Zigarette noch in Puncto CBD Produkte so leicht zu entschärfen.

