Cannabis-Freigabe im Straßenverkehr - Neue Grenzwertdebatte in Deutschland
Mit der anstehenden Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland rückt das Thema der Fahrsicherheit unter Einfluss des Rauschmittels in den Fokus. Während bislang die Nulltoleranz mit Strafen bei jeglichem Nachweis von THC im Blut durchgesetzt wurde, könnte bald ein Grenzwert Klarheit schaffen. Die dafür eingesetzte Expertenkommission hat jetzt einen Bericht vorgelegt, der für Erwachsenenkonsum von Cannabis im Straßenverkehr einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum empfiehlt.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat mahnt weiterhin zur Vorsicht: Wer Cannabis konsumiert, sollte nicht Autofahren. Dennoch ist die Auseinandersetzung mit einem Grenzwert eine Konsequenz der gesellschaftlichen Veränderung und der bevorstehenden neuen Gesetzgebung zur Cannabis-Legalisierung. Die vorgeschlagenen 3,5 Nanogramm wurden dabei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille verglichen und beinhalten bereits einen Sicherheitszuschlag zur Kompensierung möglicher Messungenauigkeiten.
Ein besonders kritischer Punkt im Report ist der Umgang mit Mischkonsum. Experten raten, dass bei nachgewiesenem Cannabisgebrauch ein absolutes Alkoholverbot beim Führen eines Fahrzeuges gelten solle – ähnlich den Bestimmungen für Fahranfänger und Jugendliche unter 21 Jahren. Bei der Bestimmung des Wirkungsgrads von Cannabis für die Fahrsicherheit verweist der Bericht auf Studien, die die Beeinträchtigung der Fahrkompetenz, besonders in Bezug auf das Spurhalten, aufzeigen. Die Effekte treten am deutlichsten kurz nach der Konsumption auf und verringern sich nach wenigen Stunden wieder.
Des Weiteren schlägt die Kommission die Nutzung von Speicheltests vor, um den akuten Cannabis-Konsum nachzuweisen und eine effizientere sowie ressourcenschonendere Kontrolle zu ermöglichen. Die Reaktionen auf die Empfehlungen sind gemischt. So kritisiert der CDU-Politiker Florian Müller die vorgeschlagene Erhöhung des Grenzwertes als Nachgiebigkeit gegenüber dem Cannabis-Konsum, während die Gewerkschaft der Polizei mehr Rechtssicherheit begrüßt, aber auch auf die Notwendigkeit weiterer, niedrigerer Grenzwerte für bestimmte Fahrergruppen hinweist.
Die Umsetzung der Empfehlungen in konkrete Gesetze bleibt nun abzuwarten. Stimmen aus der FDP weisen auf die Notwendigkeit hin, basierend auf dem fundierten Vorschlag der Kommission, schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren für einen neuen, angemessenen Grenzwert einzuleiten. (eulerpool-AFX)