Bundeswehr soll Drohnenabwehr im Inland unterstützen
Die Bundesregierung plant eine bedeutende Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die eine verstärkte Einbindung der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr im Inland vorsieht. Um Bedrohungen durch Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe auf Menschen zu verhindern, könnte die Bundeswehr künftig auch zu Waffengewalt greifen, wenn dies als letztes Mittel erforderlich ist. Dies geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums hervor, den das Kabinett bereits verabschiedet hat.
Während das Grundgesetz den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten erheblich einschränkt, soll die Unterstützung der Länder durch die Bundeswehr über den Weg der Amtshilfe ermöglicht werden. Ziel der Reform ist es, die Abstimmungsprozesse zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Militär zu vereinfachen und zu beschleunigen, um bei illegalen Drohneneinsätzen rascher reagieren zu können.
Die Reform sieht vor, dass die Bundeswehr bei besonders schweren Unglücksfällen einschreiten kann. Der Einsatz von Waffengewalt oder anderen Mitteln, wie sogenannten Jammern, gegen nicht kooperative Drohnen soll jedoch nur dann erfolgen, wenn diese eine direkte Bedrohung für Menschenleben oder kritische Infrastruktur darstellen und keine anderen Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus werden auch Maßnahmen gegen radikale Aktivisten, die den Flugverkehr auf Rollfeldern und Start- und Landebahnen stören, verschärft. Aktionen von Klimaaktivisten, die bisher ordnungswidrig geahndet wurden, könnten künftig als Straftaten betrachtet werden. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, Risiken zu minimieren, die nach Einschätzung der Bundesregierung vornehmlich von Russland ausgehen.

