Bundeswehr rüstet sich zur Drohnenabwehr - Kabinett berät über Reform des Luftsicherheitsgesetzes
In einem umstrittenen Schritt plant die Bundesregierung, die Bundeswehr künftig bei der Drohnenabwehr im Inland einzusetzen, um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe zu verhindern. Über einen entsprechenden Entwurf des Bundesinnenministeriums wird das Kabinett bald beraten. Das Ziel der geplanten Gesetzesreform ist es, Rechtssicherheit für solche Einsätze zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Militär zu optimieren.
Ein zentrales Element der Reform ist die Nutzung von Waffengewalt als letztes Mittel. Dem Entwurf zufolge soll die Bundeswehr aktiv gegen unkooperative Drohnen vorgehen dürfen, die eine unmittelbare Bedrohung für Menschenleben oder kritische Infrastruktur darstellen. Dies soll allerdings nur unter strengen Bedingungen und als ultimative Schutzmaßnahme eingesetzt werden.
Eine weitere Neuerung sieht vor, dass die Bundespolizei technische Unterstützung durch die Bundeswehr anfordern kann. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen dabei auch militärische Mittel zum Einsatz kommen dürfen, um schwerwiegende Gefahren effektiv abzuwehren.
Zusätzlich zu drohnenbezogenen Maßnahmen nimmt sich die Reform auch aktueller Sicherheitsrisiken an, die von radikalen Aktivisten auf Flughäfen ausgehen. Aktionen, die den Flugverkehr stören, sollen künftig nicht nur als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten geahndet werden. Diese Verschärfung richtet sich unter anderem gegen Klimaaktivisten, die bisher mit Bußgeldern und Schadensersatzverpflichtungen konfrontiert wurden.

