Bundesverwaltungsgericht schärft im Klimaschutz nach: Bundesregierung in der Pflicht
Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 zu überarbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, das die bisherigen Maßnahmen als unzureichend bewertet, um die Klimaziele zu erreichen. Die Deutsche Umwelthilfe setzte sich damit erfolgreich für einen stärkeren Klimaschutz ein.
Das Oberverwaltungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass das Programm von Oktober 2023 die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfüllt. Besonders im Bereich der Treibhausgasemissionen besteht eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2, die geschlossen werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
In der übergeordneten Instanz bestätigte der 7. Senat unter Vorsitz von Andreas Korbmacher die Möglichkeit für Umweltverbände, bei unzureichenden Klimaplänen juristisch nachzubessern. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe zeigte sich erfreut über den erfolgreichen Ausgang und betonte die Wichtigkeit des Urteils für zukünftige Klimaschutzvorhaben.
Ein neues Klimaschutzprogramm könnte laut Vertretern der Bundesregierung bereits Ende März präsentiert werden. Das Klimaschutzgesetz fordert, dass eine neue Bundesregierung innerhalb von zwölf Monaten nach Amtsantritt einen aktualisierten Plan vorlegt. Aufgrund der Herausforderungen der Ampel-Bundesregierung folgt auf das Programm von 2023 bereits nach drei Jahren ein neuer Entwurf.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll sicherstellen, dass die nationalen und europäischen Klimaziele eingehalten werden, indem es spezifische Jahresemissionsmengen für zentrale Bereiche wie Energiewirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft vorgibt. Die daraus resultierenden Klimaschutzprogramme definieren, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen.

