Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern: Gerichtsurteil stärkt Umweltschutz
Die deutsche Bundesregierung steht vor der Aufgabe, ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 einer deutlichen Revision zu unterziehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, welches die bisherigen Maßnahmen als unzureichend für das Erreichen der Klimaziele eingestuft hatte. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Durchsetzung eines strengeren Klimaschutzes war damit erfolgreich.
Das Oberverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass das im Oktober 2023 verabschiedete Programm den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht vollumfänglich gerecht wird. Besonders im Bereich der Treibhausgasemissionen bleibt eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 offen. Dementsprechend muss die Bundesregierung sicherstellen, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms geeignet sind, die Klimaziele planmäßig zu erreichen und die festgelegten Jahresemissionsmengen einzuhalten.
In der Revision, die die Bundesregierung gegen dieses Urteil angestrebt hatte, entschied nun der 7. Senat unter Vorsitz des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, zugunsten der Natur. Wie bereits das Oberverwaltungsgericht, betonten auch die Bundesrichter das Recht der Umweltverbände, Ergänzungen solcher Pläne gerichtlich einzufordern.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, kommentierte den Sieg mit Genugtuung und bezeichnete das Urteil des Gerichts als deutlichen Appell an die Bundesregierung, die bestehende Lücke im Programm zu schließen. Die Entscheidung sei auch wegweisend für künftige Klimaschutzpläne der Bundesrepublik.
Mit der Ankündigung der Regierungsvertreter im Gerichtssaal, dass Ende März ein neues Klimaschutzprogramm präsentiert werden soll, dürfte sich die Debatte um wirksame Klimaschutzmaßnahmen weiter intensivieren. Aufgrund der Verpflichtungen im Bundes-Klimaschutzgesetz muss eine neue Bundesregierung innerhalb eines Jahres nach ihrer Amtsübernahme entsprechende Pläne vorlegen. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition folgt nun auf das 2023er-Programm bereits nach drei Jahren ein neuer Entwurf.
Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Einhaltung nationaler und europäischer Klimaschutzziele sowie die jährlichen Emissionsziele für verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft festgeschrieben. Auf dessen Basis entwickelt die Bundesregierung konkrete Maßnahmenkataloge zur Zielerreichung.

