Bundesverwaltungsgericht: Entscheidungsfindung im Streit um Rundfunkbeitrag vertagt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist in einer brisanten Angelegenheit über die Rolle und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Verhandlung getreten. Eine Klägerin aus Bayern hat gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags Berufung eingelegt, mit der Begründung, das Programm sei in ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen genug (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Der 6. Senat hat nach einer über zweistündigen Diskussion beschlossen, das Urteil am 15. Oktober zu fällen.
Die öffentliche Anhörung erweckte erhebliches Interesse, da der Sitzungssaal mit rund 250 Zuschauern bis zum letzten Platz gefüllt war. Zuvor hatte es vor dem Gerichtshof eine Demonstration gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.
Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk "strukturelles Versagen" und fehlende Staatsferne vor, doch die Vorinstanzen hatten ihre Klage abgelehnt. Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage der Programmkontrolle.
Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, erklärte, dass die Maßstäbe für eine Verletzung des Programmauftrags sehr hoch seien und die Beweislast bei der Klägerin liege. Es reiche nicht aus, nur einzelne Sendungen zu kritisieren, vielmehr müsse das gesamte Programm infrage gestellt werden.
Ein weiterer Streitpunkt betraf den Umgang mit Programmbeschwerden. Die Klägerin sieht diese als kaum wirksames Mittel der Nutzerkritik, da sie häufig abgelehnt würden. Der Bayerische Rundfunk entgegnete vehement, dass alle Beschwerden ernst genommen und als wertvolle Kritik angesehen würden. Man sei bestrebt, einen laufenden Prozess der Kritik und Verbesserung sicherzustellen, um dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht zu werden.

