Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftssteuer: Kammerpräsident sieht die Politik am Zug
Handwerk als einzigartiger Stabilitätsfaktor muss erhalten bleiben / Tschischka: Unverzichtbar als Ausbilder, Arbeitgeber und Nahversorger

(lifepr) Mannheim, 17.12.2014 - "Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden. Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftssteuer diesen Grundsatz berücksichtigen. Das ist für alle kleinen und mittleren Betriebe die gute Nachricht aus Karlsruhe", kommentiert Tschischka das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Denn, so Tschischka weiter, die Betriebe des Handwerks seien nahezu ausnahmslos Familienbetriebe. Wörtlich: "Sie wirtschaften nachhaltig, planen generationenübergreifend. Sie sind damit ein bedeutender und einzigartiger Stabilitätsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Und sie sind darüber hinaus unverzichtbar als Ausbilder, Arbeitgeber und Nahversorger."

Eine Schwächung ihrer Substanz und eine Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Struktur hätten fatale Folgen. Denn das in den Betrieben gebundene Kapital sei - anders als Aktien oder Geldvermögen - nicht jederzeit übertragbar. Steuerzahlungen könnten daher schnell existenzbedrohend wirken, gab Tschischka zu bedenken. Auch zu viel Bürokratie durch aufwendige Nachweispflichten bei neuen Regelungen sei für die kleinen Betriebe nicht tragbar. Es gelte, die Übergabe solcher Familienbetriebe zu sichern - und damit die Arbeits- und Ausbildungsplätze und das wirtschaftliche und unternehmerische Wissen, so der Mannheimer Kammerpräsident abschließend.

In den nächsten zehn Jahren stehen zahlreiche Handwerksbetriebe in der Region zur Übergabe bereit. Viele Betriebsinhaber wünschen sich eine Übergabe innerhalb der Familie. Zudem stehen in vielen Fällen nach der Übergabe nötige Investitionen an. Diese würden vielfach nicht vorgenommen, wenn eine Steuerzahlung drohe. Der Betrieb büßt an Wettbewerbsfähigkeit ein. Im schlimmsten Fall wird er nicht übergeben und geschlossen. Daher müsse die Politik bei der geforderten Überarbeitung des Gesetzes bis Mitte 2016 das Votum des Bundesverfassungsgerichtes genau umsetzen: Denn die Verschonungsregelungen sind zumindest für kleine und mittlere Unternehmen verfassungsrechtlich legitim.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht Tschischka nunmehr die Politik am Zug: Die große Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden sollte.

Kritischer sieht das Handwerk die angemahnte Verschärfung der Ausnahme bei der Lohnsummengrenze. Bislang mussten nur Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten anhand der Lohnsumme nachweisen, dass sie ihre Beschäftigung gehalten haben, um die Steuerverschonung zu erhalten. Sollte diese Grenze verschärft werden, befürchtet Tschischka, dass auf viele Betriebe massive Bürokratiepflichten zukommen. Zudem: "Werden Betriebe, die gerne einen ausgeschiedenen älteren Mitarbeiter ersetzen würden, aber keine Fachkräfte finden, dann zusätzlich bestraft?", gibt der Mannheimer Kammerpräsident zu bedenken. Hier werde sich das Handwerk für eine sinnvolle Lösung einsetzen.
Bildung & Karriere
[lifepr.de] · 17.12.2014 · 16:27 Uhr
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