Bundesverfassungsgericht: Kandidatin Brosius-Gersdorf im Zentrum der Debatte
Inmitten erhitzter Diskussionen hält die von der SPD ins Rennen geschickte Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf an ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht fest. Trotz vehementer Kritik von den Unionsparteien, erklärt sie im ZDF-Talk bei Markus Lanz, dass sie zugunsten des Gerichts zurücktreten werde, sollte die institutionelle Integrität auf dem Spiel stehen.
Laut Brosius-Gersdorf muss das Bundesverfassungsgericht ungestört und funktionstüchtig arbeiten können. Bei der Wahl der Richterinnen und Richter für Karlsruhe herrschte am Freitag im Bundestag Unsicherheit, als die Abstimmung kurzfristig verschoben wurde. Vor allem aus der Union wurde enormer Druck auf die SPD-Kandidatin ausgeübt.
Einigung scheint in weiter Ferne, da sowohl CDU und CSU an ihrer Kritik als auch die SPD an ihrer Nominierung festhalten. Brosius-Gersdorf sieht sich von weiteren Faktoren überwältigt: Die öffentliche Debatte sei teils eine Kampagne gegen sie, die weitreichende Konsequenzen für die Demokratie haben könnte. Diese Faktoren erwägt sie sehr ernsthaft, wie die Juristin erklärt.
Unterstützungszuspruch erhält sie aus vielen Richtungen, darunter der Wissenschaft und Kirche, die sie zum Durchhalten ermutigen. Zudem wehrt sich Brosius-Gersdorf vehement gegen Vorwürfe, sie sei ultralinks oder linksradikal, was sie als diffamierend ansieht. Trotz eines medialen Sturm der Entrüstung betont sie ihre gemäßigten Positionen, die in der Mitte der Gesellschaft stehen.
Gleichzeitig offenbart die Juristin, dass sie Bedrohungen erhalten hat, weswegen sie sogar ihre Mitarbeiter bat, nicht mehr am Lehrstuhl zu erscheinen. Diese Entwicklungen seien auch an ihrem Familien- und Freundeskreis nicht spurlos vorbeigegangen. Einen besonderen Aspekt der Debatte bilden die Plagiatsvorwürfe, die kurz vor der geplanten Wahl laut wurden.
Brosius-Gersdorf sieht darin den letzten Versuch ihrer Gegner, sie zu verhindern. Zur Aufklärung hat sie Experten hinzugezogen, und es wird eine Stellungnahme der beauftragten Kanzlei erwartet, die die Situation detailliert beleuchten soll.

