Bundestag vor Wahlprüfung – Zahl der Einsprüche steigt wieder
Die jüngsten Bundestagswahlen sind in der Nachbetrachtung weniger umstritten als ihr Vorgänger, dennoch beschäftigt das Thema weiterhin das Parlament. Bisher sind rund 800 Einsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen, eine merkliche Zunahme im Vergleich zu 2017, aber weit entfernt vom Rekordhoch von 2021, welches insbesondere durch das Wahlchaos in Berlin geprägt war.
Einsprüche müssen gemäß dem Wahlprüfungsgesetz binnen zwei Monaten nach der Wahl eingereicht werden. Die Frist für das Einreichen solcher Einsprüche endet kommenden Mittwoch. Nun obliegt es dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, diese Einwände zu prüfen. Das letzte Wort hat das Parlament, doch Beschwerde gegen dessen Entscheidung kann beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist die Mandatsrelevanz, also dass der Fehler die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst hat oder beeinflussen könnte. Mehr als die Hälfte der aktuellen Einsprüche, also circa 430 Fälle, beziehen sich auf die begrenzten Möglichkeiten zur Teilnahme von Deutschen im Ausland.
Die Organisation "Mehr Demokratie" hat in diesem Kontext eine Kampagne gestartet und spricht von erheblichen Hürden, die eine Teilnahme für die rund 3,5 Millionen Deutschen im Ausland nahezu unmöglich machten. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat einen eigenen Einspruch eingereicht und strebt eine Neuauszählung an.
Mit 4,98 Prozent der Stimmen verfehlte die Partei knapp die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag. Das BSW hofft auf Stimmen, die bei einer genauen Auszählung zum Mandat führen könnten, was die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verschieben würde.
Historisch betrachtet bleibt der Erfolg solcher Einsprüche jedoch die Ausnahme. Die Wahl von 2021 ist ein seltenes Beispiel; dort mussten in Berlin Wahlen in etlichen Bezirken wiederholt werden, nachdem gravierende Mängel festgestellt wurden.

