Bundestag verschärft Waffenrecht und Manager-Regeln

Berlin (dpa) - Drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Bundestag ein verschärftes Waffenrecht beschlossen. Trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft billigte das Parlament auch schärfere Regeln bei der Managervergütung.

Die Zeiten überzogener Bonus-Zahlungen an deutsche Top-Manager sind damit vorbei: Die vom Sommer an geltenden Vorgaben sehen vor, dass Anreizsysteme am langfristigen Erfolg eines Unternehmen ausgerichtet und so Bonus-Zahlungen eingedämmt werden. Auch sollen Manager bei Fehlern künftig selbst für einen Teil der Schäden aufkommen. Der umstrittenen Praxis eines unmittelbaren Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat wird ein Riegel vorgeschoben.

Wirtschaftsverbände und Konzerne hatten die Pläne von Union und SPD als überzogen zurückgewiesen. Kritik übte auch die von der Regierung eingesetzte Kommission für gute Unternehmensführung, die einen Verhaltenskodex für Konzerne erarbeitet. Das Gremium unter Führung von Commerzbank-Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller sieht sich geschwächt und seine Arbeit entwertet. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, es werde jetzt umgesteuert. Die bisherigen Vergütungssysteme seien eine Ursache für die aktuelle Krise gewesen.

Grundsätzlich werden Vergütungsanreize in Richtung einer nachhaltigen Firmenführung sowie die Rolle des Aufsichtsrats gestärkt. Bonuszahlungen, die als ein Grund für die Weltfinanzkrise gelten, dürfen Vorstände erst nach Vertragsende einstreichen. Damit sollen Manager angehalten werden, sich mehr am langfristigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren. Aktienoptionen von Vorständen können künftig erst nach vier und nicht nach zwei Jahren eingelöst werden.

Nach dem neuen Waffengesetz müssen Waffenbesitzer in Deutschland künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als unzureichend.

Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, steigt mit der Neuregelung von 14 auf 18 Jahre. Mit der Forderung, großkalibrige Waffen im Schießsport ganz zu verbieten, konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Auch das ursprüngliche geplante Paintball-Verbot war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden. «Wir sorgen für mehr Sicherheit, ohne dadurch Jäger und Schützen unter irgendeinen Generalverdacht zu stellen», sagte der Unions-Obmann im Bundestags-Innenausschuss, Reinhard Grindel (CDU).

Die Neuregelung ist eine Reaktion auf den Amoklauf im baden- württembergischen Winnenden, wo im März dieses Jahres 16 Menschen ums Leben gekommen waren. Die Hinterbliebenen hatten wiederholt weitaus strengere Gesetzesverschärfungen gefordert wie etwa ein komplettes Aufbewahrungsverbot für Schusswaffen in Privatwohnungen.

Innere Sicherheit / Waffen / Bundestag
18.06.2009 · 22:35 Uhr
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