Bundestag hat Gesetz über Patientenverfügungen verabschiedet
18. Juni 2009, 17:09 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Der Bundestag in Berlin hat nach jahrelanger Debatte soeben ein Gesetz über Patientenverfügungen verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung, in der keine Fraktionsbindung galt, setzte sich der Entwurf 16/8442 der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Lukrezia Joachimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis90/Die Grüne) durch. 317 von 555 Abgeordneten stimmten dafür, 233 dagegen, fünf Abgeordnete enthielten sich. Demnach muss der Wille des Betroffenen unbedingt beachtet werden, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung ist unwirksam. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen müssen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.