Bundesrichter entscheiden verkauftes Zahngold von Toten
Erfurt (dpa) - Über einen makabren Fall von Störung der Totenruhe in einem Hamburger Krematorium entscheidet heute das Bundesarbeitsgericht. Die Friedhöfe der Hansestadt streiten mit einem früheren Mitarbeiter über Schadenersatz in Höhe von rund 250 000 Euro. Der Mann hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit anderen hundertfach Zahngold und andere wertvolle Metalle nach der Einäscherung von Toten an sich genommen und verkauft. Strittig ist, ob die Edelmetalle von Verstorbenen niemandem mehr gehören.