Bundesregierung stärkt Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften
Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften zu stärken. Insbesondere unregulierte Modelle wie 'Jetzt kaufen, später bezahlen' (Buy now, pay later) profitieren von den neuen Regelungen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angekündigt hat.
Ein neuer Gesetzentwurf, den das Kabinett angenommen hat, integriert diese Kreditformen erstmals in die bestehenden Regelungen zu Verbraucherkrediten. Ein Kauf, bei dem die Zahlung aufgeschoben wird, wird als Zahlungsaufschub und somit als Kurzzeitkredit eingestuft, so die Erklärung des Ministeriums. Die überarbeiteten Regularien legen den Anbietern solcher Modelle strenge Informationspflichten vor Vertragsabschluss auf. Diese umfassen die notwendige Aufklärung der Käufer über Zahlungsmodalitäten und mögliche Risiken. Zudem verschärfen die neuen Vorgaben die Kriterien für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die nun zwingend vor einem Vertragsabschluss durchgeführt werden muss.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Risiken scheinbar bequemer Kreditverträge. Oftmals enden Verbraucher durch schnell abgeschlossene Kreditverträge in der Schuldenfalle. So sei die EU übereingekommen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen umfassend zu verbessern.

