Bundesregierung hält an selektiver Stromsteuer-Entlastung fest: Kritik aus vielen Lagern
Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene allgemeine Senkung der Stromsteuer bleibt zunächst aus, wie aus einer jüngsten Entscheidung des Bundeskabinetts hervorgeht. Die angekündigten Entlastungen für private Haushalte sind unter dem Vorwand haushaltspolitischer Zwänge auf Eis gelegt. Dies zieht nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch innerhalb der Koalition selbst erheblichen Unmut nach sich.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verkündete, dass ab 2026 milliardenschwere Entlastungen bei den Energiepreisen vorgesehen sind. Hauptaugenmerk liegt auf der Entlastung der Verbraucher bei den Gasspeicherumlagen sowie den Netzentgelten. Der Bund beabsichtigt künftig eine stärkere Kostenübernahme beim Netzausbau, um so einen Anstieg dieser Gebühren zu vermeiden.
Was die Stromsteuer betrifft, bleibt die Vergünstigung vorerst der Industrie, Land- und Forstwirtschaft vorbehalten. Hier soll die Senkung verstetigt werden. Energieintensive Unternehmen profitieren weiterhin von Befreiungen, während für das produzierende Gewerbe die Steuervergünstigung 2024 ausläuft. Kritiker bemängeln die Vernachlässigung der Verbraucher.
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe kritisieren das Verfehlen zentraler Versprechen der Energiewende. Auch Wirtschaftsvertreter wie Handwerkspräsident Jörg Dittrich und DIHK-Präsident Peter Adrian warnen vor den Folgen der selektiven Steuererleichterungen für den Mittelstand.
Trotz des Kabinettsbeschlusses bleibt die Diskussion offen. Unionsfraktionschef Jens Spahn und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann pochen auf weitere Verhandlungen, um eine umfassendere Lösung zu erzielen.

