Bundesrat ebnet Weg für Energiepreisentlastung: Maßnahmen zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen beschlossen
Der Bundesrat hat grünes Licht für Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten bei den Energiepreisen gegeben. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen, die zuvor im Bundestag beschlossen wurden, erhielten die Zustimmung der Länderkammer.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reformen ist die Senkung der Strom-Netzentgelte. Betreiber von Übertragungsnetzen erhalten im kommenden Jahr einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro. Ziel dieser Förderung ist es, die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen zu reduzieren, obwohl Branchenverbände auf erhebliche regionale Unterschiede hinweisen. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und haben sich, nicht zuletzt durch den kostspieligen Ausbau der Stromnetze, stark verteuert.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Gaskunden, die fortan von der sogenannten Gasspeicherumlage befreit werden. Diese Umlage hatte die Auffüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 sichergestellt. Die bis Ende 2025 entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 3,4 Milliarden Euro trägt der Bund über den Klima- und Transformationsfonds.

