Bundesrat billigt Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Der Bundesrat hat den von der schwarz-roten Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich gebilligt. Ein Antrag des Sozialausschusses, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, konnte sich nicht durchsetzen.
Der Entwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele syrische Staatsangehörige, ihre Kernfamilie für eine Dauer von zwei Jahren nicht nach Deutschland holen können. Bislang war dies für minderjährige Kinder und Ehepartner zulässig. Bei unbegleiteten Minderjährigen konnten bisher auch die Eltern einreisen.
Aktuell gibt es ein jährliches Kontingent von 12.000 Menschen, die über ein monatliches Visa-Limit von 1.000 Personen nach Deutschland kommen dürfen. Zukünftig sollen Visa für Kinder, Ehepartner und Eltern nur noch in außergewöhnlichen Härtefällen ausgegeben werden.
Für die Betroffenen bedeutet diese Regelung entweder eine anhaltende Trennung von der Familie oder die Möglichkeit, das Leben zugunsten einer Zusammenführung außerhalb Deutschlands neu zu organisieren. In bestimmten Fällen versuchen Angehörige dennoch, unter Nutzung illegaler Wege wie Schleusernetzwerken einzureisen.
Andererseits finden manche Geflüchtete Wege, mittelfristig die Voraussetzungen für einen alternativen Familiennachzug zu erfüllen, indem sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt sichern können und ausreichend Wohnraum vorhanden ist.

