Bundesnetzagentur verbietet smarte Puppe "My Friend Cayla"

Bonn – Augen auf beim Spielzeugkauf. Denn auch eine harmlos aussehende Puppe für Kinder kann als Abhörgerät genutzt werden. Konkret war die von der Firma Vidid in Deutschland vertriebene Puppe "My Friend Cayla" in die Kritik geraten, die über ein Mikrofon und Lautsprecher verfügt und mit dem Internet verbunden werden kann. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, hat die unter anderem für Telekommunikation zuständige Bonner Bundesnetzagentur die Puppe nun verboten. Der Jura-Student Stefan Hessel hatte in einer wissenschaftlichen Arbeit dargelegt, dass sich die Puppe missbräuchlich zur Spionage verwenden lässt. Hessel wandte sich an die Bundesnetzagentur, die das Kinderspielzeug nun verboten hat.

Puppe als getarnte Sendeanlage - Zugriff per ungesicherter Bluetooth-Verbindung

Nach Hessels Einschätzung handele es sich bei der Puppe um eine getarnte Sendeanlage. "My Friend Cayla" lasse sich per ungesicherter Bluetooth-Verbindung mit dem Smartphone verknüpfen. Laut Hessel könne in einem Umkreis von bis zu 15 Metern jeder über Bluetooth auf die Puppe zugreifen. Unbefugte könnten die Kinder abhören und sogar mit ihnen sprechen. Für Eltern sicherlich eine Horrorvorstellung. Immerhin soll die Halskette der Puppe leuchten, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist. Dieses Signal soll laut Hessel aber nicht immer funktionieren, etwa in Kombination mit einigen Android-Geräten. Über die App ließe sich das Leuchtsignal auch abschalten, so dass das Mikrofon aktiv ist, ohne dass dies äußerlich sichtbar ist.

Auch Besitz von getarnten Spionagegeräten ist verboten

Die Bundesnetzagentur teilt offenbar die kritische Sicht des Jura-Studenten. Ein Sprecher bestätigte gegenüber der "Saarbrücker Zeitung", dass die Puppe über alle Kriterien eines verbotenen Spionagegerätes verfüge. Nicht nur der Herstellung und Verkauf, sondern auch der Besitz eines solchen getarnten Spionagegerätes sei in Deutschland nicht erlaubt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Dort heißt es: "Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."

"Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug. Die Puppe Cayla ist verboten in Deutschland"", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde werde noch weitere interaktive Spielzeuge überprüfen und diese, falls erforderlich, aus dem Verkehr ziehen.

Nachweis über Vernichtung erforderlich - kein Vorgehen gegen Eltern

Bei einem Verstoß können bis zu zwei Jahre Haft drohen. Eltern müssen nun also umgehend tätig werden und die Hightech-Puppe vernichten. Die Bundesnetzagentur fordert sogar einen Nachweis über die Entsorgung von getarnten Spionagegeräten, ein entsprechendes Formular steht auf der Webseite der Bonner Behörde zum Download bereit. Die Bundesnetzagentur gehe jedoch davon aus, dass Eltern die Puppen eigenverantwortlich unschädlich machen. Eine Liste der Käufer sei bei den Händlern nicht abgefragt worden. Es sei derzeit auch nicht die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen Eltern geplant. Die Webseite myfriendcayla.de ist zwar noch online, der Button "Wo kann man Cayla kaufen?" ist aber nicht mehr verlinkt.

Vernetzte Geräte mit Lautsprecher und Mikrofon, die jederzeit mithören, liegen derzeit im Trend. Amazon verkauft beispielsweise erfolgreich seinen smarten Lautsprecher Amazon Echo, auch Google folgt bald mit Google Home.

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[onlinekosten.de] · 17.02.2017 · 12:56 Uhr
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