Bundeskabinett stärkt den Schutz gegen Einschüchterungsklagen
In einem wegweisenden Schritt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von sogenannten SLAPP-Klagen in deutsches Recht umsetzt. Diese als strategische Klagen gegen Bürgerbeteiligung bekannten Rechtsstreitigkeiten haben das Ziel, Kritiker durch juristische Mittel mundtot zu machen. Insbesondere Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten, die sich mit brisanten Themen wie Korruption oder Umweltskandalen befassen, sollen so eingeschüchtert werden.
Mit der neuen Gesetzgebung wird es den Gerichten ermöglicht, solche Schikane-Klagen zügig abzuweisen. Stellt sich heraus, dass der Kläger lediglich darauf abzielte, unliebsame Meinungen zu unterdrücken, drohen diesem verschärfte finanzielle Sanktionen. Zugleich wird den Beklagten der Aufwand zur Erstattung ihrer Anwalts- und Gerichtskosten erleichtert, was die finanzielle Last eines solchen Verfahrens erheblich reduzieren soll.
Allerdings ist die Anwendbarkeit der neuen Regelungen auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt. Innerhalb Deutschlands greifen die Bestimmungen nur dann, wenn mindestens eine der beteiligten Parteien im Ausland ansässig ist. Dies lässt einige Fragen zur praktischen Umsetzung, insbesondere bezüglich der Verbreitung von Online-Inhalten, offen.
In einigen europäischen Ländern haben SLAPP-Klagen bereits für erhebliche Probleme gesorgt, wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervorhebt. Deutschland sei zwar bereits gut gewappnet gegen missbräuchliche Klagen, doch mit den neuen Regelungen stünden den Gerichten zusätzliche Werkzeuge zur Verfügung, um diese effektiv zu bekämpfen.
Ein tragisches Beispiel der vergangenen Jahre ist der Fall der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia, deren Recherchen zu einem brisanten Kraftwerksdeal und politischer Korruption durch nicht weniger als 47 Klagen behindert wurden. Ihr Schicksal verdeutlicht das Ungleichgewicht der Machtverhältnisse zwischen einflussreichen Klägern und den bedrohten Beklagten, die sich allein gegen die finanzielle Schwere der Klagen wehren müssen.

