Bundesfinanzhof unterzieht sich strukturellen Veränderungen und reduziert Richterstellen
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München sieht sich im Zuge struktureller Veränderungen mit dem Verlust eines seiner elf Senate konfrontiert. An diesem Freitag wird der XI. Senat, bisher verantwortlich für das Umsatz- und Bilanzsteuerrecht, offiziell aufgelöst. Diese Maßnahme geht Hand in Hand mit einem Stellenabbau: Statt der bisherigen annähernd 60 Richterinnen und Richter, wird die Zahl auf 53 reduziert.
Eine Neubesetzung von frei werdenden Stellen durch pensionierte Richter ist nicht vorgesehen, Zwangsversetzungen an andere Gerichte sind jedoch ausgeschlossen. Das BFH spielt eine zentrale Rolle als höheres deutsches Gericht für Steuer- und Zollstreitigkeiten. Einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» zufolge verliert auch das Bundesverwaltungsgericht im Zuge ähnlicher Maßnahmen Richterstellen, wie das Bundesjustizministerium bestätigt.
Solche Sparmaßnahmen bei Bundesgerichten sind eher unüblich und wurden aus Berlin initiiert, wie bereits im Frühjahr von der «Neuen Juristischen Wochenschrift» gemeldet. In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Gerichtsverfahren in der zivilen Gerichtsbarkeit deutlich verringert. Während im Jahr 2015 noch 2.632 Verfahren am BFH eingingen, waren es 2024 nur noch 1.744.
Die abgewählte Ampel-Koalition hatte zuvor Pläne entwickelt, um den Bürgern den Zugang zu Gerichtsverfahren wieder schmackhaft zu machen. Zukünftig werden die Fälle des ehemals XI. Senats vom V. und IX. Senat übernommen. BFH-Präsident Hans-Josef Thesling versicherte, dass die Reduzierung der Senate die Qualität des Rechtsschutzes nicht beeinträchtigen werde.
Der BFH werde weiterhin in der gewohnten kompetenten Weise agieren, die von den Steuerbürgerinnen und -bürgern zu Recht erwartet werde.

