Bundesfinanzhof prüft umstrittene Grundsteuer-Reform
Der Bundesfinanzhof steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung zur umstrittenen Grundsteuer-Reform, die bereits seit diesem Jahr in Kraft ist. Der renommierte Rechtswissenschaftler Gregor Kirchhoff kritisiert die Reform scharf, da sie seiner Meinung nach den verfassungsmäßig garantierten Gleichheitsgrundsatz verletzt. Besonders bemängelt er, dass Finanzämter die Steuer auf Basis geschätzter Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte festsetzen können. Diese Schätzmethodik sei ungenau und trage zu neuen Ungleichheiten bei, so ebenfalls der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Bund der Steuerzahler.
Das Finanzamt Köln-Süd hat sich als betroffene Behörde in einem spezifischen Fall gegen ein Kölner Ehepaar vehement verteidigt, unterstützt vom Bundesfinanzministerium, das ebenfalls keine Verfehlungen in der neuen Regelung sieht. Francesca Werth, die vorsitzende Richterin im II. Senat des Bundesfinanzhofs, äußerte während der Verhandlungen neutral: "Wir werden es nicht allen Recht machen können."
Am Verhandlungstag wurden insgesamt drei Fälle behandelt, die alle dem sogenannten "Bundesmodell" unterliegen, welches in elf Bundesländern gilt. Dieses Modell ermittelt die Steuer basierend auf Bodenrichtwerten, Nettokaltmieten sowie weiteren Faktoren wie Größe und Alter des Immobilienbestandes, was vielfach als ungenau kritisiert wird. Kirchhoff betont, dass die von den Finanzämtern angenommenen Kaltmieten in der Praxis häufig nicht zu erzielen seien.
In den unteren Instanzen hatten die Kläger in sämtlichen Fällen verloren. Das Grundsteuer-Gesetz betrifft indirekt nahezu die gesamte Bevölkerung, denn während Eigentümer die Steuer direkt schulden, wird diese oft auf Mieter umgelegt. 2,8 Millionen Eigentümer haben bundesweit Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt, da sie die Steuer für überzogen halten, was letztlich die Mieter belastet.

