Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit der Grundsteuer-Reform
Die Reform der Grundsteuer, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, hat den Segen des Bundesfinanzhofs (BFH) in München erhalten. Das Gericht wies Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen ab und erklärte die Neuregelung für verfassungsgemäß. Franceska Werth, die Vorsitzende des 2. BFH-Senats, verkündete das Urteil und betonte, dass der Einsatz pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte verfassungskonform sei.
Obwohl nur Immobilieneigentümer direkt von der Grundsteuer betroffen sind, wird die Steuerlast oft auf Mieter abgewälzt. Dies macht die Grundsteuer zu einer der bedeutenden Einnahmequellen der Kommunen. Kritiker wie der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler monieren, dass die pauschale Bewertung häufig zu hohe Mieteinnahmen berücksichtigt. Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds, äußerte Bedenken bezüglich der finanziellen Belastung, die vielen Menschen entstehe.
Der BFH sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in der derzeitigen Regelung. Die Pauschalisierung ermöglicht es den Finanzämtern, aufwendige Einzelberechnungen zu vermeiden und stattdessen Durchschnittswerte zu nutzen. Dennoch kündigten Haus & Grund und der Steuerzahlerbund an, den Sachverhalt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen.
Deutschlandweit haben 2,8 Millionen Immobilieneigentümer Widerspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt, und vor den Finanzgerichten kam es zu über 2.000 Klagen. Das Bundesmodell, das in elf Bundesländern zur Anwendung kommt, war Gegenstand der Verhandlungen. Hingegen gelten in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Regelungen, die ebenfalls rechtlich angefochten werden.
Die Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung als verfassungswidrig erklärt hatte. Unveränderte Grundstückswerte seit 1964 im Westen und seit 1935 im Osten führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten in der Besteuerung. Die Reform soll "aufkommensneutral" sein, wobei Kritiker bezweifeln, dass keine versteckte Erhöhung droht. Die endgültigen Auswirkungen werden erst mit der Veröffentlichung der Steuerzahlen für 2024 und 2025 erkennbar sein.

