Bundesfinanzhof bestätigt pauschale Grundsteuerermittlung
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass bei der Ermittlung der Grundsteuer Pauschalierungen zulässig sind. Diese Vereinfachung soll sicherstellen, dass die Steuer möglichst praktikabel erhoben werden kann. Das höchste deutsche Gericht für Steuer- und Zollfragen unterstrich dabei, dass der Gesetzgeber auch erhebliche Unschärfen in Kauf nehmen darf.
Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, bei Zweifeln an der Berechnung den tatsächlichen Wert durch ein Gutachten ermitteln zu lassen, wobei das Finanzamt erst bei einem Fehler von mehr als 40 Prozent verpflichtet ist, die korrigierten Zahlen anzuerkennen.
Die Entscheidung wurde von den Kommunen mit Erleichterung aufgenommen, da sie ihre Finanzplanungen auf den bestehenden Grundsteuereinnahmen fortführen können. Politiker sind froh, dass das geltende Gesetz nicht das gleiche Schicksal wie die vorangegangene Regelung teilt und nicht revidiert werden muss. Hausbesitzer hingegen hoffen nun auf eventuelle Änderungen durch das Bundesverfassungsgericht.

