Bundesdigitalministerium erhält neue Befugnisse zur Steuerung von IT-Projekten
Das Bundesdigitalministerium hat nun erweiterte Befugnisse zur Koordinierung von IT-Projekten innerhalb anderer Ministerien. Diese Entscheidung wurde einvernehmlich durch das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium getroffen. Der Digitalminister Karsten Wildberger von der CDU betonte die Bedeutung dieses sogenannten IT-Zustimmungsvorbehalts, welcher als kraftvolles Instrument für die effektive Verwaltung der Bundes-IT gilt. Wildberger stellte klar, dass mit dieser Maßnahme sichergestellt werde, dass alle IT-Investitionen in Einklang mit übergeordneten Strategien, Standards und Architekturen stünden, um somit Doppelentwicklungen zu verhindern und die Effizienz staatlicher Strukturen zu steigern. Projekte mit ähnlichen Zielsetzungen sollen unter einem Dach vereint oder auf gemeinsamen Plattformen integriert werden.
Der IT-Zustimmungsvorbehalt ist demnach ein essenzieller Bestandteil der Modernisierungsagenda zur Verbesserung der Effizienz der Bundesverwaltung. Der Zustimmungsvorbehalt umfasst alle bedeutenden IT-Ausgaben der Bundesverwaltung, jedoch mit bestimmten Ausnahmen. So bleiben Bereiche wie Verteidigung, Sicherheit, Polizeiaufgaben, Geheimdienste und Steuerverwaltung unberührt von dieser Regelung. Die schwarz-rote Regierung ließ sich dabei von dem britischen Modell der „Spend Controls“ inspirieren, einem weltbekannten System zur effizienten Kontrolle öffentlicher IT-Ausgaben, welches Fehlentwicklungen in Großprojekten verhindern soll.
In Deutschland wird der IT-Zustimmungsvorbehalt auf alle Ausgaben über 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder drei Millionen Euro pro Projekt angewendet. Zusätzlich wird das Mitspracherecht bei strategischen Zielen, wie der Verstärkung der Cybersicherheit, oder bei der Nutzung wegweisender Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Digitalisierungsmaßnahmen ausgeweitet.

