Bürgergeld-Verschärfungen: Grünen-Politiker kündigt genaue Prüfung an
Das geplante Bürgergeld steht vor einer genauen Prüfung im parlamentarischen Verfahren, wie es der Grünen-Politiker Andreas Audretsch angekündigt hat. In einem Urteil von 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass Kürzungen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können. Bereits jetzt besteht diese Sanktionshöhe im Bürgergeld. Zudem hatte das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland jederzeit gewährleistet sein muss. Diese Vorgaben dienen als Grundlage für die Verhandlungen und werden nun genau auf den Vorschlag der Bundesregierung geprüft.
Das Bundeskabinett hat am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. Jobcenter sollen zukünftig das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht und willentlich verweigert wird.
Die Regierung stützt sich dabei auf die Einschätzung des Verfassungsgerichts, dass ein kompletter Leistungsentzug grundsätzlich möglich ist, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein zumutbares Arbeitsangebot ablehnt.
Der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer Welle von Widersprüchen, sollten die Gesetzesänderungen beschlossen werden. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider gibt den Jobcentern den Rat, die Möglichkeit des kompletten Streichens des Bürgergeldes nur sparsam zu nutzen. Wer bereits auf null gekürzt werde, habe nichts mehr zu verlieren. Sozialverbände würden bei der Formulierung von Widersprüchen helfen, und Fälle könnten notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen werden.
Der SPD-Politiker Ralf Stegner verteidigt dagegen die geplanten Sanktionsmöglichkeiten. Menschen, die hart arbeiten und Steuern und Sozialabgaben zahlen, hätten kein Verständnis dafür, dass Bürgergeld-Empfänger, die nicht arbeiten wollen, keine Konsequenzen fürchten müssten. Zudem betont er, dass die möglichen Sanktionen nur eine kleine Gruppe von Menschen beträfen, während die Mehrheit der Bürgergeld-Bezieher sich an die Regeln halte und arbeiten wolle. (eulerpool-AFX)

