Britisches Oberhaus ändert Brexit-Gesetz

01. März 2017, 20:44 Uhr · Quelle: dpa

London (dpa) - Theresa May hatte es wohl schon geahnt: Das Oberhaus hat der britischen Premierministerin auf ihrem Weg zu einem harten Brexit einen Dämpfer versetzt. Eine Mehrheit von 358 zu 256 Mitgliedern im House of Lords stimmte am Mittwoch für einen Änderungsantrag zum Brexit-Gesetz.

Mit dem Zusatz soll die Regierung verpflichtet werden, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien zu garantieren.

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Änderung durch das Unterhaus wieder rückgängig gemacht wird, doch die Niederlage könnte Symbolkraft entwickeln und den Brexit-Zeitplan der Regierung durcheinander bringen.

Demonstrativ hatte sich May zu Beginn der Beratungen vergangene Woche als Zuhörerin ins Oberhaus gesetzt. Ein ungewöhnlicher Schritt, der von britischen Medien als Versuch gewertet wurde, den Druck auf die Lords zu erhöhen. Doch die ließen sich nicht beirren.

Nachdem das Unterhaus ihr Brexit-Gesetz ohne Änderungen mit großer Mehrheit durchgewunken hatte, übernehmen die ungewählten Mitglieder im House of Lords damit die Rolle der Opposition. May braucht die Zustimmung beider Parlamentskammern für das Brexit-Gesetz, um den geplanten EU-Austritt einzuleiten. Den hatte eine knappe Mehrheit der Briten im vergangenen Jahr in einem historischen Referendum beschlossen. Das höchste britische Gericht hatte aber dem Parlament das letzte Wort über die Austrittserklärung zugesprochen.

Jeremy Corbyn, Chef der Labour-Partei und Oppositionsführer im Unterhaus, twitterte nach der Abstimmung am Mittwoch: «Gute Neuigkeiten. Die Regierung muss nun das Richtige tun und die Rechte der EU-Bürger garantieren, die in Großbritannien leben».

Die Abgeordneten im Unterhaus müssen sich nun erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Es wird zwar erwartet, dass sie mit der Regierungsmehrheit die Änderung der Lords rückgängig machen, doch die harte Linie der britischen Regierung ist zumindest in Frage gestellt.

London lehnt es bislang ab, eine einseitige Garantie für die Rechte von EU-Bürgern auszusprechen, die in Großbritannien leben. Das soll erst im Rahmen eines Abkommens geschehen, dass auch die Rechte von Briten in der EU sicherstellt. In Großbritannien leben etwa drei Millionen EU-Bürger. Knapp eine Million Briten lebt auf dem Kontinent. Sie fürchten, ihr Aufenthaltsrecht und andere Vorteile zu verlieren, wenn Großbritannien die EU verlässt. Die Schuld für die Zitterpartie schiebt die britische Regierung der EU in die Schuhe. Führende EU-Politiker hatten es bislang abgelehnt, vor der offiziellen Austrittserklärung des Landes über künftige Regelungen zu verhandeln.

Bis spätestens Ende März will May Brüssel über den EU-Austritt ihres Landes offiziell in Kenntnis setzen. Britische Medien spekulieren jedoch seit Längerem, May könne den Schritt bereits am 9. März vollziehen. Eigentlich sollte das Brexit-Gesetz bis zum 7. März von beiden Häusern verabschiedet werden. Ob das angesichts der Niederlage im Oberhaus noch realistisch ist, scheint zumindest fraglich.

EU / Brexit / Großbritannien
01.03.2017 · 20:44 Uhr
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