Brandgefahr beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Rückruf betrifft über 56.000 Fahrzeuge in Deutschland
Dr. Stoll & Sauer bietet rechtliche Unterstützung

05. Mai 2025, 08:02 Uhr · Quelle: LifePR
Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid wird wegen Brandgefahr durch defekte Hochvoltbatterien zurückgerufen; in Deutschland sind rund 56.000 Fahrzeuge betroffen. Ford empfiehlt, die Batterie nicht aufzuladen und das Fahrzeug nur im Benzinbetrieb zu nutzen, während rechtliche Schritte für betroffene Halter geprüft werden sollten.

Lahr, 05.05.2025 (lifePR) - Nach Mercedes und Porsche trifft es nun auch Ford: Der Hersteller ruft den Kuga Plug-in-Hybrid zurück – wegen Brandgefahr durch defekte Hochvoltbatterien. Ford hat einen Rückruf für das Modell Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 gestartet, nachdem ein Defekt in der Hochvoltbatterie festgestellt wurde, der zu Kurzschlüssen und potenziellen Fahrzeugbränden führen kann. In Deutschland sind rund 56.000 Fahrzeuge betroffen. Bis zur Durchführung eines Software-Updates rät Ford dringend davon ab, die Batterie aufzuladen, und empfiehlt, das Fahrzeug ausschließlich im Benzinbetrieb zu nutzen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Fahrzeughaltern, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen – insbesondere, wenn sich nach einem möglichen Update Nachteile bei Reichweite oder Funktion ergeben. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Die Kanzlei gehört zu den führenden in Deutschland.

Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Rückrufdetails im Überblick

Betroffen sind weltweit rund 196.000 Ford Kuga Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, davon etwa 56.000 allein in Deutschland. Das Problem ist gravierend: Es besteht akute Brandgefahr. Ausgelöst wird sie offenbar durch einen Produktionsfehler an der Hochvoltbatterie, der unter bestimmten Bedingungen zu einem Kurzschluss führen kann. Die Fahrzeuge könnten in Brand geraten – ein Risiko, das Ford selbst nicht ausschließt.

Es ist nicht der erste Rückruf für den Ford Kuga, im oben genannten Zeitraum. Insgesamt listet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 15 Rückrufe für Modelle im Bauzeitraum von 2019 bis 2023 –13 davon durch das KBA überwacht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) reagierte am 19. März 2025 mit einem verpflichtenden Rückruf. Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid wurde unter der Referenznummer 14793R offiziell gelistet. Die Behörde überwacht in Deutschland die Sicherheit im Straßenverkehr und ordnet bei festgestellten Gefahren entsprechende Rückrufe an – verpflichtend für die Hersteller.

Eckdaten des Rückrufs:

  • Modell: Ford Kuga Plug-in-Hybrid
  • Baujahre: 2019 bis 2023
  • KBA-Referenznummer: 14793R
  • Ford-Rückrufcode: 24S79
  • Maßnahme: Software-Update, bis dahin keine Aufladung der Batterie
  • Empfehlung des Herstellers: Nur noch im Benzinbetrieb fahren
Keine Einzelfälle: KBA-Rückrufe auch bei Mercedes und Porsche wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterie

Die zunehmende Zahl an Rückrufen zeigt: Technische Mängel an Hochvoltbatterien sind kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem der E-Mobilität. Auch Mercedes und Porsche stehen in der Kritik.

  • Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021–2024):
    Das KBA veröffentlichte am 13. Februar 2025 einen Rückruf wegen Brandgefahr durch defekte Batteriemodule. Betroffen sind ca. 3.100 Fahrzeuge in Deutschland. Auch hier will Mercedes das Problem lediglich mit einem Software-Update lösen – ohne Austausch der Hochvoltbatterie. Weitere Informationen finden sich in den Mercedes-News.
  • Porsche Taycan: Neben Reichweitenproblemen häufen sich Hinweise auf plötzliche Leistungsverluste, Probleme mit der Ladeleistung, mögliche Defekte an Fahrwerk und Rädern – in Foren berichten Betroffene bereits über bevorstehende Werkstattaktionen. Weitere Informationen finden sich in den Porsche-News.
Juristische Bewertung: Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie von E-Autos

Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.

Mögliche Ansprüche sind:

  • Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung
  • Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten
  • Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Fahrzeughaltern – egal ob Ford, Mercedes oder Porsche – zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer auf eigene Kosten Reichweite verliert, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 05.05.2025 · 08:02 Uhr
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