Brandgefahr bei MAN TGS und TGX: Rückruf 14254R durch das KBA – Fahrzeuge brennen laut Medien trotz Werkstattbesuchs
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Ersteinschätzung im MAN-Brände-Online-Check
Lahr, 28.08.2025 (lifePR) - MAN-Lkw der Baureihen TGS und TGX stehen unter Verdacht, brandgefährlich zu sein: Europaweit sind seit 2016 zahlreiche Fahrzeuge mit dem D26-Motor in Brand geraten – teilweise mitten auf der Autobahn, im Elbtunnel oder direkt nach dem Start. Ursache sind offenbar fehleranfällige bleifreie Pleuellager, die zu Ölverlust und Motorschäden führen und so Brände auslösen können. Infolge der sich häufenden Fälle hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im Oktober 2024 einen verbindlichen Rückruf mit der Referenznummer 14254R eingeleitet.
Betroffen sind rund 120.000 Lkw mit D26-Euro-6c-Motoren, gebaut zwischen November 2016 und August 2019. Bereits 2024 hatte MAN eine freiwillige Rückrufaktion gestartet – doch selbst nach Werkstattbesuchen kam es zu weiteren Bränden. Zahlreiche Fahrer und Unternehmer berichten von fehlender Kommunikation, unerklärten Verzögerungen und wiederkehrenden Schäden. Nach Medienberichten von auto motor und sport vom 5. Juli 2025 sowie eurotransport vom 16. April 2025 häufen sich die Hinweise, dass der Mangel nicht ausreichend behoben wurde. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft im MAN-Brände-Online-Check kostenfrei, ob Betroffene Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung haben.
Rückruf 14254R: Technische Mängel mit Sicherheitsrisiko
Im Zentrum der Rückrufaktion steht der Motortyp D26 in den Varianten D2676LF51–53 und D2676LOH35–37. Diese Motoren nutzen bleifreie Pleuellager, die laut Herstellereingeständnis anfälliger für Ölverschmutzungen sind. Kommt es zum Lagerbruch – meist am vierten Zylinder – tritt Öl aus, das sich auf heißen Motorteilen entzünden kann. Infolge dieser Defekte kam es laut MAN zu mindestens 170 Bränden. Recherchen von eurotransport gehen von bis zu 270 dokumentierten Fällen aus – die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, da viele Vorfälle nicht erfasst oder Fahrzeuge ins Ausland verkauft wurden.
Besonders brisant: Viele der betroffenen Fahrzeuge hatten bereits Werkstatttermine im Rahmen der Rückrufaktion wahrgenommen – und brannten dennoch. In einigen Fällen erhielten Halter trotz vorliegender Fahrgestellnummer keine Benachrichtigung über die Rückrufpflicht.
Die vom KBA überwachte Maßnahme gilt seit Oktober 2024 als verbindlich. Wer den Rückruf ignoriert, riskiert die Stilllegung seines Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde.
Zwei Fälle, die Fragen aufwerfen
Am 4. Juli 2025 ging ein MAN TGX 33.420 (Baujahr 2018) mit nur 150.000 Kilometern Laufleistung im Hamburger Elbtunnel in Flammen auf. Der Fahrer konnte sich retten, das Fahrzeug brannte vollständig aus. Laut Halter war das Fahrzeug korrekt gewartet – ein Rückrufschreiben von MAN habe man nie erhalten. Der Schaden beträgt rund 110.000 Euro. (Quelle: eurotransport, 5. Juli 2025)
Bereits im Dezember 2024 kam es auf der A4 bei Gera zu einem ähnlichen Fall. Ein Unternehmer berichtete gegenüber eurotransport, dass sein TGX nur wenige Wochen nach dem Werkstattbesuch plötzlich Feuer fing. Die Polizei sperrte die Autobahn stundenlang. Das Fahrzeug hatte eine Laufleistung von über 400.000 Kilometern.
Brandgefahr bei MAN-Lkw: Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Rückrufnummer: 14254R (Codes: 7979TW, 8062TW)
- Betroffene Baureihen: MAN TGS und TGX
- Motor: D26 Euro 6c (D2676LF51–53 / D2676LOH35–37)
- Baujahre: 11/2016 bis 08/2019
- Fehlerbild: Bruch bleifreier Pleuellager, Ölverlust, Motorschaden, Brand
- Schadensmuster: häufig Zylinder 4 betroffen
- Brandfälle: mindestens 170 dokumentiert, laut Recherchen bis zu 270
- Zustand vieler Fahrzeuge: auch nach Rückrufmaßnahmen weiter brandgefährlich
- Betroffene Laufleistungen: teils schon ab 150.000 km, gehäuft ab 400.000 km
- Maßnahme: verbindlich durch das KBA seit Oktober 2024
- Konsequenz bei Missachtung: behördliche Stilllegung
Die Rückrufaktion 14254R zeigt, dass es sich um ein schwerwiegendes und sicherheitsrelevantes Problem handelt. Dennoch haben die Werkstattmaßnahmen in vielen Fällen offenbar nicht ausgereicht, um die Brandgefahr zu beseitigen. Daraus ergeben sich rechtlich bedeutsame Fragen:
- Wurden die Rückrufmaßnahmen fehlerhaft oder unvollständig durchgeführt?
- Hat MAN zu spät oder unzureichend über die Gefahren informiert?
- Bestehen Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz oder Nutzungsausfall?

