Boy George darf nicht an "Celebrity Big Brother" teilnehmen

London (dts) - Die Klage des britischen Sängers Boy George gegen ein Teilnahmeverbot an der Sendung "Celebrity Big Brother" ist gescheitert. Ein Londoner Gericht wies heute einen entsprechenden Antrag des ehemaligen Sängers von Culture Club unter Verweis auf seine Bewährungsauflagen zurück. Der 48-Jährige war im vergangenen Januar wegen Freiheitsberaubung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, einen norwegischen Callboy im April 2007 in seinem Haus angekettet zu haben. Boy George wurde nach vier Monaten im Gefängnis in einen Hausarrest entlassen. Die nächste Staffel von "Celebrity Big Brother" beginnt am 3. Januar.
Großbritannien / Leute
23.12.2009 · 19:52 Uhr
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