BNetzA: Abschaltung von neun Callcenter-Nummern angeordnet

Die Beschwerden von mehr als 300 Verbrauchern haben dazu geführt, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Callcenter angewiesen hat, neun Rufnummern wegen massenhafter, belästigender Anrufversuche abzuschalten. Verstoßen wurde gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Selbst in der Nacht klingelte das Telefon

"Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Betroffenen berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. Weitere Anschlussinhaber gaben an, fünf bis 20 Anrufversuche pro Tag erhalten zu haben.

Rückrufe blieben erfolglos

Bei Rückruf der angezeigten Rufnummern konnte teilweise ein Anrufbeantworter erreicht werden, der jedoch keinen Aufschluss über die Identität des Anrufers gab. Verbraucher, die darauf die Nachricht hinterließen, nicht mehr angerufen werden zu wollen, wurden trotzdem weiterhin kontaktiert. Bei den anderen Rufnummern erfolgte die Ansage: "Kein Anschluss unter dieser Nummer."

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die belästigenden Telefonanrufe von einem Wählprogramm durchgeführt wurden, das nach zuvor bestimmten Kriterien mehrere Rufnummern gleichzeitig anwählt – während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet. Sobald der erste Angerufene das Gespräch annimmt, bricht die Software die Verbindungen zu den anderen ab, um später erneut anzurufen. Dadurch soll die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimiert werden.

Die belästigenden Telefonanrufe stellen eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach § 67 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt. Danach kann die Bundesnetzagentur bei der gesicherten Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern deren Abschaltung gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.
[onlinekosten.de] · 10.04.2014 · 12:16 Uhr
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