Block-Prozess: Mutmaßlicher Entführer Tal S. gesteht und spricht von "Rettung"
Ein Geständnis mit emotionalem Appell
Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block hat am siebten Verhandlungstag vor dem Hamburger Landgericht ein entscheidender Moment stattgefunden. Tal S., ein 36-jähriger Israeli und einer der Hauptangeklagten, legte ein umfassendes Geständnis ab. Er bestätigte, an der Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht 2023 in Dänemark beteiligt gewesen zu sein. Die Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, wurden aus der Obhut ihres Vaters Stephan Hensel entführt und nach Deutschland gebracht. Tal S. beschrieb die Tat jedoch nicht als Verbrechen, sondern als eine Art Rettungsaktion. Seine Worte vor Gericht sorgten für Aufsehen, als er sich direkt an den Vater wandte und um Verzeihung bat, gleichzeitig aber auch einen Appell richtete.
Die Tat als "Rettung" dargestellt
Der Angeklagte schilderte detailliert, wie die Entführung ablief. Nach seinen Angaben war das Ziel, die Kinder zu ihrer Mutter Christina Block zu bringen. Er sprach davon, dass der Vater "neutralisiert" werden musste, um die Aktion durchzuführen. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde im Gerichtssaal nicht vollständig geklärt, doch es deutet auf eine geplante Überwältigung hin. Tal S. betonte, dass er sich bei der Durchführung der Tat wie ein "Superheld" gefühlt habe, da er der Überzeugung war, die Kinder aus einer schwierigen Situation zu befreien.
Ich wollte die Kinder retten. Es tut mir leid, was ich Ihnen angetan habe, Herr Hensel, aber ich bitte Sie, die Kinder nicht weiter als Waffe in diesem Konflikt zu benutzen.
Dieser emotionale Appell an Stephan Hensel zeigt, dass Tal S. die Entführung im Kontext eines erbitterten Sorgerechtsstreits zwischen Christina Block und ihrem Ex-Partner sieht. Ob dieser Kontext seine Handlungen rechtfertigt, bleibt eine Frage, die das Gericht zu klären hat.
Hintergrund des Falls und die Rolle von Christina Block
Der Fall Christina Block, Erbin der Block-House-Restaurantkette, hat seit der Entführung der beiden Kinder für großes mediales Interesse gesorgt. Die Hamburger Unternehmerin steht selbst unter Anklage, da die Staatsanwaltschaft ihr eine Beteiligung an der Planung der Entführung vorwirft. Bislang hat sie jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Neben ihr und Tal S. sind insgesamt sieben Personen angeklagt, darunter auch ein Anwalt der Block-Gruppe. Die Anklage lautet unter anderem auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Details zur Entführung und den Beteiligten
Die Entführung ereignete sich in der Nacht zum 1. Januar 2024 in Süddänemark, wo die Kinder bei ihrem Vater waren. Tal S. gab an, über einen Freund in Kontakt mit weiteren Beteiligten gekommen zu sein. Die genaue Rollenverteilung und die Frage, wer die Aktion initiiert hat, sind zentrale Punkte des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass erhebliche Geldsummen geflossen sein könnten, um die Entführung zu organisieren – ein Vorwurf, der bislang nicht bewiesen ist. Der Prozess, der inzwischen als Mammutverfahren gilt, wurde um weitere 20 Termine verlängert, um alle Aspekte und Zeugenaussagen gründlich zu prüfen.
Was bisher bekannt ist
- Zeitpunkt der Tat: Silvesternacht 2023/2024 in Süddänemark.
- Opfer: Zwei Kinder von Christina Block, damals 10 und 13 Jahre alt.
- Angeklagte: Sieben Personen, darunter Christina Block, Tal S. und ein Anwalt der Block-Gruppe.
- Anklagepunkte: Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
- Aussage von Tal S.: Geständnis der Beteiligung, Darstellung als "Rettung" der Kinder.
Ein Fall mit vielen offenen Fragen
Das Geständnis von Tal S. markiert einen Wendepunkt im Prozess, wirft aber auch neue Fragen auf. War die Entführung tatsächlich eine von Christina Block orchestrierte Aktion, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, oder handelte Tal S. aus eigenen Motiven? Die emotionalen Worte des Angeklagten an den Vater der Kinder verdeutlichen, wie tief der familiäre Konflikt geht. Der Prozess wird in den kommenden Wochen weiterhin für Aufmerksamkeit sorgen, da noch zahlreiche Zeugen und Angeklagte gehört werden müssen, um ein vollständiges Bild der Ereignisse zu zeichnen.

