BGH verwirft Haftbeschwerde von Beate Zschäpe
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe verworfen. Sie bleibt in Untersuchungshaft. Die 37-Jährige sei dringend verdächtig, mit den inzwischen toten Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund gegründet zu haben, hieß es von dem Gericht. Zschäpe sei mehr gewesen, als eine Mitläuferin. Einen Untersuchungsausschuss zu der Neonazi-Zelle setzt nach dem Bundestag und dem Thüringer Landtag auch das sächsische Parlament ein.