BGH-Urteil: Allianz und die Riester-Klauseln auf dem Prüfstand
Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden Klauseln in den fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt, die Versicherern wie der Allianz Lebensversicherung das Recht einräumten, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Dieses Urteil könnte nun weite Kreise ziehen und auch andere Anbieter betreffen. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stand die Frage, ob einseitige Kürzungen des Rentenfaktors bei veränderten Lebensumständen gerechtfertigt sind.
Die Allianz Lebensversicherung befand sich aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht. Die kritisierte Klausel, die bei stark steigender Lebenserwartung oder sinkenden Renditen den Rentenfaktor reduziert hätte, wurde von den Karlsruher Richtern als unzulässig beurteilt. Sie benachteilige die Versicherungskunden, da keine Verpflichtung zur späteren Erhöhung des Rentenfaktors bestehe, falls die belastenden Umstände wieder entfallen. Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Januar weitgehend bestätigt.
Der vierte Zivilsenat hob jedoch einen Teil des Stuttgarter Urteils auf, der über den ursprünglichen Klageantrag hinausging. Die Allianz hatte versucht, sich gegen dieses Urteil in Karlsruhe zur Wehr zu setzen, blieb jedoch weitgehend erfolglos. Ein Sprecher der Versicherung betonte, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und als notwendig erachtet wurde.
Damit betrifft dieses Urteil zahlreiche Rentenverträge aus dem Zeitraum zwischen Juli 2001 und Juni 2013. Diese Verträge könnten nun potenziell unwirksam gekürzte Rentenfaktoren beinhalten. Laut dem Bund der Versicherten, vertreten durch Vorstand Stephen Rehmke, ist das Urteil auch für andere Rentenverträge - wie Riester-, Rürup-, Betriebs- und private Rentenverträge - von Bedeutung. In der Summe könnten bis zu einer Million Verträge im Spiel sein, was veranlasst, den Versicherten zur Prüfung und juristischen Beratung zu raten.

